Mit Beginn des Studiums haben Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien zu lassen und sich privat zu versichern. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn getroffen werden.
Zu den Vorteilen der Privaten Krankenversicherung zählen flexible Tarife mit individuell wählbarem Leistungsumfang, Beitragsrückerstattungen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, und eine umfassendere Gesundheitsversorgung im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders attraktiv ist die PKV für Studierende, die Wert auf zusätzliche Services und schnelle Terminvergaben legen.
Ist mindestens ein Elternteil privat versichert und erhält Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften, müssen sich in der Regel auch die Kinder nur zu einem bestimmten Prozentsatz privatversichern. Das senkt die Beiträge zur Krankenversicherung zusätzlich.
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