Ein Finanzausgleich zwischen Sozialer Pflegeversicherung (SPV) und Privater Pflegepflichtversicherung (PPV) ist in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach diskutiert worden. Schon 2006 endete ein Prüfauftrag der Bundesregierung an das damals von Wolfgang Schäuble geführte Bundesinnenministerium mit dem Ergebnis: verfassungswidrig und daher nicht umsetzbar. Und im Jahr 2022 bestätigte der Rechtswissenschaftler Prof. Hanno Kube von der Universität Heidelberg dem Vorhaben eine verfassungsrechtliche Unzulässigkeit.
Anfang 2025 hat Prof. Kube die Idee erneut im Detail geprüft – mit demselben Ergebnis: Bei einem Finanzausgleich würde es sich um eine verfassungswidrige Sonderabgabe der PPV-Versicherten handeln, für die es keine tragfähige Rechtfertigung gibt.
So verlange die freiheits- wie gleichheitsgrundrechtlich entscheidende Verhältnismäßigkeitsprüfung an erster Stelle ein legitimes Ziel des Finanzausgleichs. Benennen lasse sich unter anderem das Ziel, durch den Ausgleich zur finanziellen Stabilität der SPV beizutragen.