Während die GKV als Maßstab für den Leistungskatalog überhöht wird, bleibt die Beitragshöhe unberücksichtigt. Diese schiefen Maßstäbe verzerren das Gesamtbild und lassen wichtige Aspekte außer Acht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, um keine falschen Schlüsse zu ziehen.
Nichts gegen Tests – die führt nicht nur Stiftung Warentest durch, die machen auch andere. Doch der neue PKV-Test irritiert: Tarife werden hier nicht nur untereinander verglichen, sondern an Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung gemessen. Die Auswahl wirkt willkürlich und führt in die Irre.
Test verschweigt wichtige PKV-Leistungsvorteile
Warentest behauptet: „Die private Krankenversicherung bietet nicht per se besseren Schutz als die gesetzliche“. Tatsache ist: Auch jeder der wegen vermeintlich geringer Leistungen vom Test ausgeschlossenen PKV-Tarife bietet per se in den meisten Bereichen mehr als der GKV-Leistungskatalog:
- Bei ambulanter Versorgung durch niedergelassene Ärzte erhalten die PKV-Versicherten immer die Behandlung, die der Arzt für die medizinisch beste hält. Demgegenüber gibt die GKV mit ihrem Wirtschaftlichkeitsprinzip enge Budgetgrenzen vor und droht den Ärzten mit Regressen, wenn sie „zu viel“ behandeln. In der PKV gibt es keine solchen Budgetgrenzen, sondern es zählt allein die medizinische Notwendigkeit.
- Ein weiterer wesentlicher Vorteil, der jeden PKV-Tarif per se von der GKV abhebt, ist die lebenslange Garantie des gewählten Leistungskatalogs, der nicht durch die Politik gekürzt werden kann – anders als in der GKV.
Warentest lässt viele PKV-typische Leistungen unter den Tisch fallen, die es in der GKV überhaupt nicht gibt. Das sind z.B.:
- Umfassender Anspruch auf ambulante Behandlung im Krankenhaus mit freier Arztwahl. Dies gehört zu den wesentlichen Vorteilen einer privaten Krankenversicherung, weil man damit als Patient mehr Wahlfreiheit beim Zugang zu den Ärztinnen und Ärzten seines Vertrauens erhält.
- PKV-Versicherte haben zusätzlich zu den Kassenärzten Zugang zu Privatärzten und Privatkliniken außerhalb der GKV-Regulierungen. Dieses Kriterium fehlt im Test, ist aber in Regionen mit Facharztmangel ein wesentlicher Vorteil.
- Die Erstattung auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente.
- Wahlmöglichkeit für Anspruch auf Heilpraktiker-Leistungen.
- Bei Behandlungen im Ausland leistet die PKV dasselbe wie im Inland, wogegen die GKV nur das (oft niedrigere) gesetzliche Niveau des Gastlandes erstattet. Die GKV leistet zudem nur im europäischen Ausland, die PKV darüber hinaus auch weltweit.
Übrigens: Wenn die Stiftung Warentest den GKV-Leistungskatalog als alles überragenden Maßstab ansetzt – wieso sehen dann fast 30 Millionen gesetzlich Versicherte die Notwendigkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen, etwa zur Aufstockung der Leistungen für Zahnmedizin oder für Wahlleistungen im Krankenhaus?
Durch die Test-Architektur erscheint als vermeintliche Schwäche, was in Wahrheit eine große Stärke der PKV ist: nämlich die Möglichkeit, sich seinen Gesundheitsschutz nach den persönlichen Bedürfnissen individuell zusammenzustellen - von der soliden Grundabsicherung bis zum Topschutz zum Beispiel mit Wahlarztbehandlung (Chefarzt) und bis zu 100 Prozent Erstattung beim Zahnersatz.
Viele Versicherte wollen übrigens bewusst nicht die Zwangsbeglückung mit Leistungen, die sie letztlich gar nicht benötigen und in der GKV trotzdem teuer bezahlen müssen. Stattdessen wählen manche Privatversicherte zum Beispiel gezielt einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung, um im Gegenzug entsprechend niedrige Monatsbeiträge zu haben. Diese individuelle Auswahl ist in der PKV möglich, denn hier steht die Freiheit und Selbstverantwortung des Einzelnen im Vordergrund.
Test macht kleinteilige Ernährungs-Apps zum K.O.-Kriterium
Die Stiftung Warentest nennt als vermeintlich wichtiges Kriterium an vorderer Stelle, ob „digitale Anwendungen wie Ernährungs-Apps“ erstattet werden. Dies hat freilich mit medizinischer Versorgung nichts zu tun. Die GKV ist gesetzlich verpflichtet, alle zugelassenen digitalen Anwendungen zu erstatten, während PKV-Tarife sich auf wirklich sinnvolle Gesundheits-Apps fokussieren können. So können Privatversicherte selbst entscheiden, ob sie Ernährungs-Apps wichtig finden – doch die Stiftung Warentest definiert stattdessen eine Zwangsbeglückung mit solchen Apps zum Mindeststandard.
PKV-Zuzahlung bis 660 € – GKV fordert über 1.000 €
Die Stiftung Warentest behauptet als vermeintlichen Nachteil der PKV: „2 von 3 Tarifen haben einen zu hohen Selbstbehalt.“ Daraus macht sie sogar ein K.O.-Kriterium für den Test. Doch wie sie dies berechnet, erscheint höchst fragwürdig:
In der GKV betragen die Selbstbeteiligungen der Versicherten im Krankheitsfall z.B. durch Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte, Heil- oder Hilfsmittel bis zu 2 Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr. Durchschnittsverdiener müssen also mit Zuzahlungen von mehr als 1.000 Euro im Jahr rechnen. Für Versicherte an der Bemessungsgrenze sind es sogar bis zu rund 1.300 Euro Selbstbeteiligung in der GKV. Für die PKV verlangt die Stiftung Warentest hingegen maximal 660 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr, alle Tarife mit einer höheren Zuzahlung werden willkürlich vom Test ausgeschlossen – obwohl sie hier weitaus günstiger sind als die GKV.
PKV-Krankentagegeld 150 € – GKV zahlt nur 129 €
Ebenso fragwürdig erscheint die Bewertung beim Krankentagegeld, eine existenziell wichtige finanzielle Absicherung für schwere, langwierige Krankheitsfälle – insbesondere für Selbstständige. In der PKV gibt es keine pauschale Deckelung des versicherbaren Krankentagegelds. In der GKV ist selbst für Höchstbeitragszahler maximal ein Krankengeld von 129 Euro pro Tag möglich. Dass die Stiftung Warentest hier als PKV-Mindestkriterium 150 Euro pro Tag fordert, erscheint willkürlich.
Privatversicherte können nach ihren individuellen Bedürfnissen wahlweise ein niedrigeres oder auch ein deutlich höheres Krankentagegeld abschließen als in der GKV, wo die Höhe gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zudem betrachtet Warentest nur das Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche, doch anders als Arbeitnehmer haben Selbstständige keine 6 Wochen Lohnfortzahlung und brauchen deshalb viel kürzere Fristen, die sie in der PKV vereinbaren können.
Ein Test mit etlichen Missverständnissen und Fehlern
Hier eine Liste von weiteren Leistungsvorteilen der PKV, die in dem lückenhaften Maßstab der Stiftung Warentest fehlen, sowie von etlichen Fehlern und Ungereimtheiten im Testbericht:
- Die pauschale Behauptung, die PKV leiste in der Palliativpflege oft weniger als die GKV, entspricht nicht den Tatsachen. Die spezialisierte ambulante Palliativmedizin (SAPV) erstatten alle PKV-Unternehmen schon seit Jahren. Und die allgemeine Palliativmedizin ist in der alten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber die Palliativ-Leistungen der Ärzte werden für Privatversicherte selbstverständlich ebenfalls erbracht und erstattet – nur ohne dass die Vergütung eine spezielle Überschrift bekommt.
- Falsch ist die Behauptung, garantierte Beitragsrückerstattungen seien für Beamte nicht vorgesehen. Es gibt zahlreiche PKV-Tarife für Beamte mit garantierter Beitragsrückerstattung.
- Bei den Informationen zum „Recht im Streitfall“ hat die Stiftung Warentest den PKV-Ombudsmann vergessen, der den Privatversicherten im Streitfall ein kostenloses Schlichtungsverfahren anbietet. Diese Schlichtung hat aufschiebende Wirkung, bei einer ausbleibenden Einigung wird also der Klageweg nicht beeinträchtigt. In der GKV gibt es nichts dergleichen.
- Die Stiftung Warentest verweist für weitere Informationen zur Antragstellung für PKV-Verträge auf das Portal HIS. Doch dieses „Hinweis- und Informationssystem“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft behandelt gar keine Themen der Privaten Krankenversicherung.
Falsche Fakten zu den PKV-Alterungsrückstellungen
Falsch sind die Behauptungen der Stiftung Warentest zu den Alterungsrückstellungen in der PKV. So werden keineswegs nur die Erträge, sondern auch die eingezahlten Gesamtsummen dieser kapitalgedeckten Rückstellungen zur Beitragsminderung im Alter eingesetzt. Informationen zur zusätzlichen Finanzreserve des „gesetzlichen Zuschlags“ in Höhe von 10 Prozent der Beiträge fehlen ebenso wie zur 80-prozentigen Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen der Versicherungen aus den Kapitalanlagen. Die pauschale Aussage der Stiftung Warentest, dass die Alterungsrückstellungen angeblich nicht reichten, wird durch nichts belegt und ist somit reine Stimmungsmache.
Fragwürdig erscheint das Auswahlkriterium der Stiftung Warentest, dass sie nur Versicherer mit „nachhaltigen“, klimafreundlichen Kapitalanlagen berücksichtigt. Die willkürlich gewählten Kriterien bedeuten letztlich, dass selbst garantierte Kapitalanlagen in US-Staatsanleihen zum Ausschluss einer Versicherung vom Test führen, wenn die USA aus dem Pariser Klimaabkommen austreten. Für dieses von der Stiftung vorgegebene Kriterium gibt es keinerlei gesetzliche Grundlagen.
Nebenbei: Der gravierende Unterschied, dass die GKV gar keine Kapitalanlagen als nachhaltige Vorsorge für die höheren zukünftigen Krankheitskosten ihrer alternden Versicherten aufbaut, wird im Test nicht erwähnt. Die Umlagefinanzierung der GKV lebt von der Hand in den Mund – was in unserer alternden Gesellschaft per se nicht nachhaltig ist.
Beim Hinweis für Beamte, dass sie in einigen Bundesländern einen Zuschuss zur GKV erhalten können, fehlt jede Information darüber, dass sie im Gegenzug unwiderruflich ihren Rechtsanspruch auf individuelle Beihilfe aufgeben müssen – ein möglicherweise gravierender Einschnitt für die ganze Familie und das ganze restliche Berufsleben sowie den Ruhestand.
Wenn ein Test auf dramatisierende Schlagzeilen zielt
Die Vorständin der Stiftung Warentest, Julia Bönisch, hat es erkennbar auf eine dramatisierende Tonlage angelegt. „Die private Krankenversicherung kann zur existenzbedrohenden Kostenfalle werden“, behauptet sie in ihrer Pressemitteilung. Bei solchen drastischen Warnungen sollten wenigstens die Fakten stimmen und vollständig sein. Doch das sind sie nicht. Analysieren wir es der Reihe nach:
Wer wirklich in eine „existenzbedrohende“ Lage gerät, hat in Deutschland zum Glück eine gute soziale Sicherung – auch als Privatversicherter. Wenn Versicherte in Existenznöte geraten, gibt es in der PKV verschiedene Lösungsangebote. Den größten Schutz bietet hier der Basistarif: Bei vorliegender Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts wird der PKV-Beitrag im Basistarif halbiert – und wenn weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht, zahlt die Sozialbehörde einen Zuschuss, notfalls den gesamten Restbeitrag. Das heißt, in einem Fall von Existenzbedrohung haben die betroffenen Privatversicherten einen Eigenbeitrag von null Euro (!) – und bekommen dafür im Basistarif einen gesetzlich definierten Leistungsanspruch vergleichbar mit dem Niveau der GKV.
Test verschweigt: GKV-Beiträge steigen stärker als PKV
Bei der Bewertung des Leistungskatalogs macht die Stiftung Warentest das Niveau der GKV zum Maß aller Dinge, doch ausgerechnet bei der Bewertung der Beitragsstabilität blendet sie die GKV plötzlich aus.
Die Stiftung Warentest jongliert an mehreren Stellen mit langfristigen PKV-Beitragsprognosen für 30 Jahre im Voraus. Als Datenbasis für ihre Prognosen zitiert sie eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), wonach die PKV-Beiträge im Durchschnitt der letzten 20 Jahre um 3,1 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Mit dieser Rate wird sodann eine mutmaßliche Beitragsentwicklung für die nächsten 30 Jahre bis 2055 hochgerechnet. Allerdings verschweigt die Stiftung Warentest an dieser Stelle einen wichtigen Fakt aus der zitierten WIP-Analyse: Der GKV-Beitrag ist nämlich im selben Zeitraum von 2005 bis 2025 im Schnitt um 3,8 Prozent pro Jahr gestiegen ist – also deutlich stärker als die PKV-Beiträge.
Zur WIP-Kurzanalyse: Entwicklung der Prämien- und Beitragseinnahmen in PKV und GKV
Was die Tester ebenfalls verschweigen: In den nächsten 30 Jahren werden natürlich auch die Einkünfte der Versicherten steigen – zudem steigen die Arbeitgeberbeiträge sowie die Krankenversicherungszuschüsse der Rentenversicherung entsprechend mit. So wuchs in den letzten 30 Jahren das Durchschnittseinkommen von 2.202 auf heute 4.208 Euro im Monat (plus 91 Prozent, Quelle: Bundesarbeitsministerium). Übrigens stieg der GKV-Beitrag für Durchschnittsverdiener in diesem Zeitraum von damals 297 Euro pro Monat auf heute 736 Euro (plus 148 Prozent).
Zum Vergleich: Der durchschnittliche PKV-Beitrag stieg von damals 267 Euro auf heute 620 Euro (plus 132 Prozent). Also war der Beitragsanstieg in der GKV auch im 30-Jahres-Zeitraum etwas steiler als in der PKV.
Test verschweigt die relevante Vergleichsgröße
Testleiter Julian Chudoba „berechnet“ stattdessen eine 30-Jahres-Prognose am Beispiel eines besonders leistungsstarken PKV-Tarifs mit 865 Euro pro Monat für einen heute 35-Jährigen (inkl. Pflegeversicherung): Mit den o.a. 3,1 Prozent pro Jahr bis 2055 hochgerechnet ergeben sich demnach circa 2.160 Euro (plus 150 Prozent). Der Testleiter nennt seinen Leserinnen und Lesern allerdings keinerlei relevante Vergleichsgröße zur Einordnung.
Also rechnen wir einmal selbst nach: Jeder Arbeitnehmer, der über einen Wechsel von der GKV in die PKV nachdenkt, muss mit seinem Einkommen die hohe gesetzliche Versicherungspflichtgrenze übersteigen. Daraus folgt, dass er zwingend den GKV-Höchstbeitrag bis zur Bemessungsgrenze zahlt. Der beträgt aktuell 1.197 Euro pro Monat (inkl. Pflegeversicherung). So hoch wäre auch der GKV-Beitrag für gutverdienende Selbstständige.
Hochgerechnet nach der Prognosemethodik der Stiftung Warentest mit dem GKV-Langfrist-Wert von 3,8 Prozent pro Jahr ergibt das bis 2055 einen GKV-Beitrag von 3.664 Euro (plus 206 Prozent – im Vergleich zu 150 Prozent beim PKV-Beispiel). Und obendrauf kämen für viele GKV-Versicherte ja noch die Kosten für private Zusatzversicherungen, um den GKV-Katalog mit PKV-typischen Leistungen aufzustocken.
Fehlende Hinweise zu Vorsorge-Möglichkeiten
Die Stiftung Warentest weist zunächst korrekt darauf hin, dass im Rentenalter oft das Einkommen sinkt – und rät daher: „Um die Beiträge auch in 30 Jahren noch stemmen zu können, empfehlen wir dringend, dafür finanziell vorzusorgen.“ Doch nach diesem richtigen Rat enthält sie leider ihren Lesern relevante Informationen dazu vor, wie leicht sich dafür eine finanzielle Vorsorge konkret aufbauen lässt.
- Ein guter PKV-Tarif mit hervorragenden Leistungen ist bereits eine gute Vorsorge fürs Alter. Eine gute Krankenversicherung erhöht die Chancen, gesund alt zu werden. Und sollte der Beitrag im Alter zu hoch werden und ein Tarifwechsel notwendig sein, bietet ein leistungsstarker Tarif gute Reserven. Denn je höher der Leistungsumfang, desto mehr Alterungsrückstellungen werden aufgebaut. Bei einem Tarifwechsel in preiswertere Angebote mit reduziertem Versicherungsschutz (z.B. Verzicht auf 1-Bett-Zimmer) werden alle diese Rückstellungen mitgenommen und verringern im Alter den Beitrag zusätzlich.
- Die PKV bietet gezielte Beitragsentlastungstarife an, mit denen eine zusätzliche finanzielle Vorsorge fürs Alter aufgebaut wird, die dann im Ruhestand die PKV-Beiträge verringert. Ein Vorteil: Für Arbeitnehmer gibt es für die Beiträge zu diesem Zusatzbaustein meist 50 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber.
- Da die PKV-Beiträge im Vergleich zur GKV meist deutlich niedriger sind, können Privatversicherte mit den ersparten Geldern auch vielfältige andere Finanzreserven aufbauen, sei es mit Aktien, Festgeldern oder Immobilien. Beim aktuellen PKV-Durchschnittsbeitrag von 730 Euro (inklusive Pflegeversicherung) sparen die Versicherten z.B. im Vergleich zum GKV-Höchstbeitrag von 1.197 Euro mehr als 450 Euro pro Monat.
Hunderttausende Euro Alterskapital aus ersparten Beiträgen
Wenn ein Versicherter diese Beitragsdifferenz in den nächsten 30 Jahren auch nur zum Teil nutzt, um eine zusätzliche Altersvorsorge anzusparen, kann er sich den PKV-Beitrag damit auch im Alter gut leisten. Wenn man z.B. 200 Euro im Monat in einem von der Stiftung Warentest empfohlenen Aktien-ETF anspart und mit schätzungsweise 6 Prozent Rendite pro Jahr hochrechnet (der MSCI-World kam in den letzten 30 Jahren auf 8 Prozent p.a.), könnte man mit mehr als 200.000 Euro Alterskapital rechnen, das alleine aus den ersparten GKV-Beiträgen aufgebaut werden kann.
Die Behauptung der Stiftung Warentest, Angestellte und Selbstständige könnten im Vergleich zur GKV in der PKV langfristig kein Geld sparen, erweist sich als fragwürdig. Vollends falsch wird sie, wenn man das typische Schicksal gutverdienender Arbeitnehmer in der GKV betrachtet, dass nämlich im Rentenalter alle zusätzlich angesparten Betriebsrenten sowie vom Arbeitgeber bezuschussten Lebensversicherungen in voller Höhe mit GKV-Beitrag belastet werden. In diesen Fällen stimmt auch die pauschale Behauptung der Stiftung Warentest nicht: „Top-Verdiener zahlen in der gesetzlichen Krankenkasse bis knapp 1200 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung. Doch im Alter wäre die gesetzliche Kasse für viele deutlich günstiger.“
Test verschweigt GKV-Pflichtbeiträge auf Betriebsrente
Ein konkretes Beispiel: Zeitungsredakteure erhalten nach 40 Jahren Berufstätigkeit aus dem vom Arbeitgeber mitbezahlten Versorgungswerk der Presse circa 200.000 Euro Lebensversicherung ausgezahlt. Davon werden den gesetzlich Versicherten mehr als 40.000 Euro abgezogen. Denn die 200.000 Euro werden verteilt über 10 Jahre als zusätzliches Einkommen eingerechnet und mit dem vollen GKV-Beitragssatz belastet – aktuell also rund 21 Prozent inklusive Pflege. Diese Sonderbelastung bleibt jedem Privatversicherten erspart.
Die Stiftung Warentest erwähnt als vermeintliche Lösung für den „Notfall“ sehr oberflächlich den möglichen Wechsel in die GKV bis zum Alter 55. Doch sie erwähnt nicht die entscheidende K.O-Klausel der GKV für einen Zugang in die Krankenversicherung der Rentner. Diese sogenannte 9/10-Regelung führt dazu, dass schon ab Mitte 40 ein Wechsel in die GKV sehr teure Konsequenzen im Alter haben kann – vom geringeren Leistungsumfang ganz zu schweigen. Die Details würden hier zu weit führen, genauere Informationen dazu finden Sie auf unserem Verbraucherportal Privat-Patienten.de.
Zu guter Letzt
Ein Faktencheck zu einem weiteren methodischen Fehler der Stiftung Warentest, denn dort heißt es: „Private Anbieter geben pro Versichertem etwas weniger aus als die gesetzlichen Krankenkassen“.
Tatsache ist: Die Gesundheitsleistungen für Privatversicherte betragen nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts WIP pro Kopf etwa 5.270 Euro im Jahr – also deutlich mehr als in der GKV mit rund 4.120 Euro pro Kopf.
Hier haben die Testautoren schlicht den Leistungsanteil der Beihilfe übersehen. Rund die Hälfte aller Privatversicherten sind Beihilfeempfänger, deren Gesundheitsleistungen zu 50 bis 70 Prozent von der Beihilfe bezahlt werden. Die Stiftung Warentest hat für diese rund 4,6 Millionen Versicherten aber nur 30 bis 50 Prozent der relevanten Leistungen mitgezählt – und kommt damit zu einem völlig falschen Bild.