Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter Druck: Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken fehlen 2027 bis zu 14 Milliarden Euro. Ohne Reformen droht den Versicherten eine weitere Erhöhung der Beitragssätze. „Es kann nicht sein, dass wir über Milliardendefizite reden, aber gleichzeitig fast 100 gesetzliche Krankenkassen mitfinanzieren“, kommentierte der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, jüngst in der BILD die Prognosen. Zu einem ähnlichen Fazit kam auch Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Er regte eine weitere Reduzierung der Krankenkassen an. Und auch der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger sieht bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein „Effizienzproblem“ und will bei den Verwaltungskosten ansetzen.
Faktencheck: Wie hoch sind die Verwaltungskosten von GKV und PKV tatsächlich?
Politiker sehen „Effizienzprobleme” in der GKV und wollen die Zahl der Krankenkassen reduzieren. Der GKV-Spitzenverband begegnet dieser Kritik mit einem Verweis auf die PKV: Dort sei die Verwaltungskostenquote höher. Das aber stimmt nicht, wie die Fakten zeigen.
Als Reaktion auf die Kritik verteidigen Kassenvertreter die Höhe der Verwaltungskosten von rund 12,6 Milliarden Euro. In seinem E-Magazin verweist der GKV-Spitzenverband dabei auf die vermeintlich höheren Verwaltungsausgaben der PKV. Tatsache ist jedoch, dass die Verwaltungskosten in der PKV deutlich niedriger ausfallen als in der GKV. Warum die GKV-Berechnung nicht geeignet ist, die Angemessenheit der Verwaltungsausgaben zu bewerten, zeigt der Faktencheck.
Im direkten Vergleich: die Verwaltungskosten von GKV und PKV
Gesetzliche Krankenversicherung (2024, vdek, GKV-SVBu):
• Leistungsausgaben: 327,4 Mrd. €
• Netto-Verwaltungskosten: 12,6 Mrd. €
• Anteil an Leistungsausgaben: 3,9 %
• Pro Versicherten: 169 €
Private Krankenversicherung (2024, PKV-Zahlenportal):
• Leistungsausgaben: 36,5 Mrd. €
• Verwaltungskosten: 1,15 Mrd. €
• Anteil an Leistungsausgaben: 3,16 %
• Pro Vollversicherten: 132 €
Die PKV verwaltet demnach effizienter als die GKV – sowohl in Prozent der Leistungsausgaben als auch pro Versicherten.
Ausgelagerte Verwaltungsaufgaben bleiben unberücksichtigt
Es stellt sich jedoch die Frage, wie sinnvoll ein Vergleich dieser Daten überhaupt ist. Denn die offiziellen GKV-Verwaltungskosten von 3,9 Prozent klammern vieles aus. Wesentliche Verwaltungsaufgaben sind an weitere Akteure der Selbstverwaltung ausgelagert und in der Rechnung nicht enthalten. Das zeigen die beiden folgenden Beispiele:
• Beispiel 1: So übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Krankenkassen zentrale Verwaltungsaufgaben. Dazu gehört insbesondere die Abrechnung der medizinischen Leistungen: Sie prüfen die Abrechnungen der Vertragsärzte und rechnen sie gesammelt mit den Krankenkassen ab. Zudem verteilen sie die von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütungen an die Ärzte. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung, bei der die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen kontrollieren, ob Leistungen und Verordnungen angemessen und wirtschaftlich sind.
Zum Vergleich: In der PKV werden die Aufwendungen, die dem Versicherer durch die Prüfung und Bearbeitung eingereichter Leistungsabrechnungen entstehen, als „Schadenregulierungskosten” ausgewiesen.
• Beispiel 2: Die Arbeitgeber übernehmen für ihre gesetzlich versicherten Arbeitnehmer den Beitragseinzug. Sie melden Arbeitnehmer an und ab, erfassen Änderungen und überweisen die Beiträge. Diese Verwaltungskosten werden den Arbeitgebern jedoch nicht erstattet. Für Rentner fallen diese Kosten zu Lasten der Rentenversicherung an, die sie ebenfalls nicht erstattet bekommt.
Zum Vergleich: Die PKV-Unternehmen organisieren den Beitragseinzug selbst und rechnen ihn als Verwaltungskosten ab.
Hinzu kommen weitere Unterschiede zwischen den Systemen, etwa in der Buchungspraxis; Während Ausgaben für medizinische Prävention in der GKV zu den Leistungsausgaben gehören, müssen sie bei der PKV als Verwaltungskosten verbucht werden. Dadurch wird der Vergleich systematisch zugunsten der GKV verzerrt.
Fazit: Eine vollständige Betrachtung der GKV-Verwaltungskosten würde daher zu einer weitaus höheren Quote als den ausgewiesenen 3,9 Prozent führen.
Warum der Systemvergleich hier nicht weiterhilft
Eigentlich sprechen die Daten zu den Verwaltungsausgaben eine klare Sprache. Dennoch weist der GKV-Spitzenverband in seinem Vergleich für die PKV mit 11 Prozent höhere Ausgaben aus. Diese Zahl ist irreführend, da sie auf einer methodisch fehlerhaften Rechnung basiert: Der Verband addiert willkürlich die Vertriebs- und Abschlusskosten der PKV zu den reinen Verwaltungskosten hinzu.
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen, denen eine weit gespannte Versicherungspflicht fast jeden neuen Erwerbstätigen quasi automatisch als Versicherten zutreibt, muss die PKV jeden einzelnen Neukunden im Angebots-Wettbewerb überzeugen. Bei der breiten Palette individuell wählbarer Lösungen erfordert das eine intensive Beratung. Diesen bundesweit angebotenen Vertriebs-Kundendienst gibt es in der GKV nicht. Daher ist es sachlich auch nicht korrekt, diesen Aufwand beim Vergleich der Verwaltungskosten einzubeziehen.