Die Bund-Länder-AG hat bei der Frage der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung verschiedene Ansätze zur Einführung kapitalgedeckter Finanzierungselemente diskutiert. Dabei wurden auch die Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds und der Ausbau der individuellen privaten Pflegevorsorge durch obligatorische Lösungen beraten. Der Experten-Rat “Pflegefinanzen” kommt in seiner Bewertung zu dem Fazit, dass die vorliegenden Ergebnisse der Zielsetzung, Lösungen für die nachhaltige Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung zu erarbeiten, nicht erreicht hat:
Der Experten-Rat "Pflegefinanzen" analysiert, dass es der Bund-Länder-AG nicht gelungen ist, Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung zu erarbeiten. Kritik an den AG-Ergebnissen kommt auch von der "Initiative für eine generationengerechte Pflege".
Weiterentwicklung Pflegevorsorgefonds
Wenn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Erwägung zieht, die Kapitaldeckung in der Pflegefinanzierung auszubauen, ist das grundsätzlich richtig, schreibt der Experten-Rat. Jedoch würden die bisherigen Erfahrungen mit dem Pflegevorsorgefonds zeigen, dass staatlich organisierte Kapitaldeckung schwer vor politischen Eingriffen geschützt werden kann.
„Dagegen bieten bei geeigneter Ausgestaltung kapitalgedeckte, privatrechtlich organisierte Zusatzversicherungen eine eigentumsrechtlich geschützte, zielgenaue Absicherung der Pflegekostenrisiken“, so der Experten-Rat.
Ausbau der individuellen privaten Pflegevorsorge
Der Experten-Rat Pflegefinanzen hat für den Ausbau der kapitalgedeckten privaten Pflegevorsorge mit seinem Modell der PflegePlus-Versicherung ein fertig durchkalkulierte Lösung vorgelegt. Diese ermöglicht Generationengerechtigkeit durch Kapitaldeckung mit Auf- und Abbau von Alterungsrückstellungen, langfristige Finanzstabilität unabhängig von demografischen Verwerfungen und soziale Flankierung durch Kontrahierungszwang, Verzicht auf Gesundheitsprüfung und Prämienhalbierung bei Bedürftigkeit.
Sockel-Spitze-Tausch als Fehlsteuerung
Als besonders problematisch bewertet der Experten-Rat den in den fachlichen Eckpunkten der Bund-Länder-Kommission skizzierten Vorschlags des „Sockel-Spitze-Tauschs“, der die pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim deckeln und darüber hinausgehende Kosten vollständig auf die Pflegeversicherung übertragen soll.
„Der ‚Sockel-Spitze-Tausch‘ würde Pflegebedürftige entlasten, die ihre Pflegekosten eigenverantwortlich tragen könnten. Letztendlich werden hier am Ende die Erben begünstigt und auch einkommensschwache Beitragszahler belastet“ ,so der Vorsitzende des Experten-Rats, Prof. Jürgen Wasem.
Mehr Generationengerechtigkeit und Eigenverantwortung
Auch die “Initiative für eine generationengerechte Pflege” (IGP), ein Zusammenschluss von Pflege- und Wirtschaftsverbänden, warnt in ihrer Bewertung der AG-Ergebnisse vor einer Begrenzung der Eigenanteile: Dies würde dauerhaft steigende Mehrbelastungen für die deutsche Wirtschaft und die junge Generation nach sich ziehen.
Für die anstehende Reform wäre dagegen eine Priorisierung von Beitragssatzstabilität und Generationengerechtigkeit dringend notwendig. Eigenverantwortung und freiwillige Vorsorge müssten Vorrang vor weiteren Pflichtbeiträgen haben, so die IGP. Zusätzliche Leistungen sollten zwingend kapitalgedeckt abgesichert werden.