Meldung 28. September 2022

Wie viele andere Akteure im Sozialbereich kämpfen auch Pflegeeinrichtungen mit gestiegenen Energiekosten. Diese dürfen aber nicht einfach pauschal auf die Kostenträger der Pflegeversicherung und damit auf Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abgewälzt werden.

Die privaten Krankenversicherer als Träger der Pflegepflichtversicherung begrüßen es sehr, dass die Belastungen der Pflegeeinrichtungen durch höhere Energiekosten nicht einfach an die Beitragszahler weitergereicht werden. Dass denen geholfen wird, die durch die hohen Energiepreise in finanzielle Bedrängnis geraten, entspricht dem Solidaritätsgedanken. Die von der Bundesregierung avisierte Lösung über einen Wohngeldzuschuss im Heim bei individueller Bedürftigkeit ist dafür ein geeigneter Weg – mehr wäre systemfremd und ist auch nicht erforderlich.

Einen „Rettungsschirm Pflege“ hat es wegen der Corona-Pandemie bereits gegeben. Dabei wurden die pandemiebedingt leerstehenden Betten bezahlt, Mehrkosten der Pflegeeinrichtungen für zusätzliches Personal und Schutzbekleidung unbürokratisch erstattet und die Testkosten übernommen. Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht auf die Unwirtschaftlichkeit und das Missbrauchspotenzial des Rettungsschirms hingewiesen, für den allein die PKV hat ca. 655 Mio. Euro aus Beitragsmitteln aufgewendet hat. Sie hat damit die bestehenden Pflegeeinrichtungen in einer beispielslosen Weise mit durch die Pandemie getragen, damit diese die Versorgung ohne wirtschaftliche Sorgen fortsetzen konnten.

Corona-Hilfen kein Modell für Kostensteigerungen aller Art

Dabei hat die private Krankenversicherung nicht nur die pflegebedingten Kosten getragen, wie es das Gesetz vorsieht, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und sogar die Anteile, die sonst von der Sozialhilfe aufgebracht werden. Diese enorme Belastung ließ sich nur durch die außergewöhnlichen Umstände der Corona-Pandemie rechtfertigen – und taugt keinesfalls als Finanzierungsmodell für Kostensteigerungen jeglicher Art. Die Refinanzierung der Kosten der Pflegeeinrichtungen, gegebenenfalls auch der gestiegenen Energiekosten, muss weiterhin über die Entgelte der Pflegeeinrichtungen erfolgen.

Die Pflegeversicherung ist als Teilkostenversicherung und nicht als Vollversicherung konzipiert. Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind nicht Teil der Pflegeversicherungsleistungen. Kosten, die über die Leistungssätze hinausgehen, sind daher von den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu finanzieren. Etwa ein Drittel der Bewohner kann diese Restkosten nicht vollständig selbst tragen – diese Menschen erhalten die sogenannte Hilfe zur Pflege als staatliche Unterstützung. Die übrigen zwei Drittel jedoch verfügen über hinreichend eigene Mittel und sind nicht auf zusätzliche Wohltaten angewiesen. Hier darf nicht schon wieder – wie bei der enorm kostspieligen Bezuschussung der Eigenanteile - Geld mit der Gießkanne verteilt werden. Schließlich erhalten auch nur jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Energiepauschale von 300 Euro, die mit ihrem Einkommen unter dem steuerlichen Freibetrag liegen.

Immer weiter steigende Steuer- und Beitragsbelastung droht

Ein Weiterreichen der höheren Energiekosten an die Kostenträger – und damit auch an die Versicherten - würde zudem jeden Anreiz zum Energiesparen bei den Pflegeeinrichtungen entfallen lassen. Das wäre nicht nur schlecht für die Versorgungssicherheit, sondern auch ungerecht gegenüber Pflegeunternehmen, die vielleicht früher schon eine Photovoltaikanlage installiert oder auf Wärmepumpenheizung umgestellt haben und dadurch jetzt Vorteile genießen. Die Lehre hieße dann: Besser nichts selber tun, sondern warten bis der Staat hilft – fatal für unser freiheitliches Wirtschaftssystem, aber auch für den Gedanken der Nachhaltigkeit und den Klimaschutz. Folgen sind außerdem immer weiter steigende Beitrags- und Steuerbelastungen.