Meldung 07. Dezember 2023

Bei einer öffentlichen Diskussion zum Thema „Langfristige Strategie für die Pflege“ hat sich der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther, für einen Ausbau der kapitalgedeckten Finanzierung ausgesprochen.

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Aufzeichnung der Diskussion: Langfristige Strategie für die Pflege“

„Auch wenn die Babyboomer bald in Rente gehen, ist es noch nicht zu spät für eine politische Lösung zur nachhaltigen Finanzierung der Pflege,“ so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther im Rahmen der Online-Veranstaltung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Da Pflege extrem altersabhängig sei, eigne sie sich hervorragend für ein Ansparen mit Kapitaldeckung. Entsprechend gelte zwar, dass der Einstieg in die Versicherung beim Anschluss in jüngeren Jahren besonders günstig sei: „Doch auch die Babyboomer haben noch Zeit, um Eigenvorsorge für den Pflegefall zu betreiben“, so Reuther unter Verweis auf die vielfältigen Möglichkeiten von individuellen Zusatzversicherungen bis hin zu betrieblichen Lösungen.

Diese private Zusatzvorsorge, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Simone Borchardt auf derselben Veranstaltung, sollte steuerlich geltend gemacht werden können. Es sei wichtig, dass man sich das Thema „Pflegekosten“ schon in möglichst jungen Jahren bewusstmache. Ein finanzieller Anreiz könne dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen entsprechende Zusatzvorsorge treffen.

Maria Klein-Schmeink, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Dritte in der DIA-Diskussionsrunde, fokussierte stark auf die Stabilisierung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung: Würde die Rentenversicherung der Pflegenden steuerfinanziert, wäre das eine große finanzielle Erleichterung des Systems. Zudem müssten die Länder die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen.

Dass die Unterbringung in Heimen nur die „ultima ratio“ sein könne, stellte PKV-Verbandsdirektor Reuther heraus, der für eine Stärkung der ambulanten Pflege plädierte. Eine Möglichkeit dafür sei es, den Pflegebedürftigen mehr Autonomie bei der Verwendung der Versicherungsleistungen einzuräumen – so, wie dies bei privaten Pflegetagegeldversicherungen der Fall sei, über deren Auszahlungen frei verfügt werden kann.