Meldung 29. Juni 2023

Die Apotheker und der PKV-Verband haben sich auf ein gemeinsames Regelwerk zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verständigt.

Gegen Grippe können sich Versicherte schon länger nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch in Apotheken impfen lassen. Nun gilt dies auch für die Schutzimpfung gegen das Coronavirus.  Der PKV-Verband hat der vom GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ausgehandelten Neufassung des Vertrags zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken zugestimmt. Das Regelwerk gilt somit auch für die Impfung von Privatversicherten. 

„Die Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband und PKV-Verband verliefen konstruktiv und erfolgreich“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann zur Einigung. „Wir freuen uns, dass wir nun ein gutes Verhandlungsergebnis haben, damit auch PKV-Versicherte sich in den Apotheken gegen COVID-19 impfen lassen können und damit gut versorgt werden.“ 

„Die Impfung gegen das Coronavirus schützt vor allem Personen mit erhöhtem Risiko vor schweren COVID-19-Verläufen. Das Impfangebot in den Apotheken bietet den Privatversicherten einen zusätzlichen niedrigschwelligen Zugang und schafft Klarheit bei der Abrechnung“, erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.  

Gesetzlich und privat versicherte sowie beihilfeberechtigte Impflinge zahlen für die Corona-Schutzimpfung in der Apotheke exakt das Gleiche: 10 Euro dürfen Apotheken für die Impfung und Dokumentation berechnen. Bei einer Entnahme aus Mehrdosenbehältnissen können zusätzlich 2,50 Euro aufgeschlagen werden, zzgl. weiterer 2,50 Euro für COVID-spezifische Mehraufwände. Bei privat Versicherten gilt – wie üblich – das Kostenerstattungsprinzip.