Meldung 23. März 2022

„Beitragssprünge in der PKV – muss das sein?“. Um diese Frage ging es beim dbb forum Öffentlicher Dienst. Diskutiert wurde dabei nicht nur die Beitragssystematik, sondern auch die Einführung einer pauschalen Beihilfe.

Im Kern der Debatte standen die gesetzlichen Vorgaben zu Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung. Diese führen dazu, dass die Prämienerhöhungen nicht kontinuierlich, sondern sprunghaft erfolgen. „Das ist für die Versicherungsnehmenden weder zumutbar noch nachvollziehbar. Hier brauchen wir dringend mehr Transparenz und eine Umstellung des gesetzlich vorgegebenen Anpassungsmechanismus“, sagte Friedhelm Schäfer, dbb-Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik.

Roland Weber aus dem Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung wies darauf hin, dass dies kurzfristig umgesetzt werden könne, wenn dem nicht ideologische Bedenken in der Politik entgegenstehen würden: „Die Vorschläge liegen fast in Gesetzentwurfs-Form vor." PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther betonte, dass bei dieser Forderung Einigkeit mit den Verbraucherschützern bestehe. 

Mit Blick auf die langfristige Entwicklung der Beiträge wies Florian Reuther darauf hin, dass man eine klare Vorstellung davon haben müsse, welche Mechanismen in der PKV im Alter greifen. Unter anderem wirke sich dann der gesetzlich vorgesehene Beitragszuschlag aus, den alle Privatversicherten seit dem Jahr 2000 Zahlen müssen: „Es zeigt sich hier ganz deutlich, dass es ab etwa 60 Jahren keine wesentlichen Beitragssteigerungen mehr gibt.“ Gleichwohl müsse man den Versicherten die Notwendigkeit von Beitragsanpassungen immer wieder transparent kommunizieren und erklären. „Hier hat die Branche in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht." 

„Die Eltern der pauschalen Beihilfe sind die Eltern der Bürgerversicherung.“

Während die Beitragsentwicklung für alle Versicherten nach demselben Schema erfolgt, stand mit der der pauschalen Beihilfe auch ein Thema im Fokus, das sich allein auf Beamtinnen und Beamte bezieht. Die pauschale Beihilfe ist eine Art Arbeitgeberzuschuss, der gezahlt wird, wenn sich Beamte für die Gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Sie wird nur in fünf Bundesländern angeboten. 

Roland Weber betonte, dass der Zuspruch in Hamburg, wo die pauschale Beihilfe 2018 zuerst eingeführt wurde, nicht so hoch sei, wie sich das der Hamburger Senat versprochen hatte. Für Florian Reuther ist die Motivation für die Einführung eindeutig: „Die Eltern der pauschalen Beihilfe sind die Eltern der Bürgerversicherung. Sie ist rein politisch motiviert, denn versorgungspolitisch gibt es keine Grundlage dafür. PKV und Beihilfe bieten einen umfassenden Versorgungsrahmen nicht nur für Beamte sondern auch ihre Angehörigen. Und mit der Öffnungsaktion könne die PKV zudem allen Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen ein Angebot machen. "

Genauso sah dies dbb-Vize Schäfer und forderte: „Das bewährte Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung muss auch zukünftig eine attraktive und leistungsstarke Absicherung garantieren.“

Zum dbb forum Öffentlicher Dienst