Die PKV-Ausgaben für Arzneimittel sind 2025 um 8 Prozent gestiegen. Zugleich werden bei Krebsmedikamenten jährlich 500 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben, weil spezialisierte Apotheken ihre Rabatte nicht weitergeben. Joachim Patt, Geschäftsführer im PKV-Verband, fordert daher eine Klarstellung.
Herr Patt, Sie fordern eine faire Beteiligung der PKV-Versicherten an den Einkaufsvorteilen Zytostatika herstellenden Apotheken. Dabei handelt es sich um spezielle Krebsmedikamente. Wie ist hier derzeit die Lage?
Die Kosten für die oft hochpreisigen Zytostatika-Zubereitungen sind auch in der PKV weiter überproportional angestiegen. In aller Regel berücksichtigen die Zytostatika herstellenden Apotheken ihre hohen Einkaufvorteile nicht in den Rechnungen für Privatversicherte und vereinnahmen sie für sich selbst. In der Summe handelt es sich hier um einen zusätzlichen Betrag von bis zu einer halben Milliarde Euro pro Jahr. Das ist eine sehr hohe Belastung ohne jede Gegenleistung.
Sollte die im Sommer beschlossene Apothekenreform hier nicht Abhilfe schaffen?
Nachdem wir das Problem gegenüber der Politik bekannt gemacht haben, hat das Bundesgesundheitsministerium dankenswerterweise gehandelt und die Rabattweitergabe mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz vom 2. Juli 2026 auch für Privatversicherte gesetzlich vorgesehen. Dies geschieht durch die Einbeziehung der PKV in die sogenannte Hilfstaxe. Diese regelte die Rabatt-Weitergabe bisher nur für die GKV, jetzt aber auch für die PKV-Versicherten und Beihilfeberechtigten.
Dann sollte sich das Problem doch eigentlich geklärt haben?
Leider nein. Trotz der rechtlich klar vorgegebenen Preisgleichheit hat sich der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) von der Neuregelung unbeeindruckt gezeigt und ignoriert sie konsequent. Er hält weiter an der Auffassung fest, dass Privatpatienten nicht an den Einkaufsvorteilen für Krebsmedikamente beteiligt werden müssten. Das ist eine krasse Benachteiligung schwerkranker Patientinnen und Patienten, für die es in der aktuellen Rechtslage noch weniger Berechtigung gibt als zuvor.
Wie geht es jetzt weiter?
Da es offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Tragweite der gesetzlichen Änderungen gibt, kann das auf juristische Auseinandersetzungen über die zulässige Höhe der Abrechnungen hinauslaufen. Das sollte bei schwerkranken Patienten aber möglichst vermieden werden. Es gibt kein vernünftiges Argument, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte von Rabatten auszuschließen. Deswegen wäre eine Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium aus meiner Sicht hilfreich.