23.11.2020 - Wie das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) herausgefunden hat, erhalten Privatversicherte weiterhin besonders häufig neue sowie Originalpräparate. So handelt es sich bei gut jedem vierten Arzneimittel (27,2 Prozent), das Privatversicherten verordnet wird, um ein noch patentgeschütztes und damit relativ junges Präparat.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt dieser Anteil deutlich niedriger aus (6,6 Prozent). Dafür erhalten gesetzliche Versicherte in acht von zehn Verordnungen (80,5 Prozent) ein Generikapräparat, während dies bei Privatversicherte nur vier von zehn Verordnungen (41,2 Prozent) betrifft.