Viele private Krankenversicherer bieten spezielle beihilfekonforme Tarife. Diese sind auf die jeweiligen Beihilfeordnungen des Bundes und der Länder abgestimmt.

PKV und die individuelle Beihilfe

Staatsbedienstete erhalten im Krankheitsfall sogenannte individuelle Beihilfe: Der Dienstherr erstattet in einem bestimmten Umfang die Krankheitskosten, die Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen entstehen. Grundlage für die Erstattung sind die Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. In der Regel gelten folgende Beihilfesätze: 50 Prozent für Beamte, 70 Prozent für Ehepartner und 80 Prozent für Kinder.

Für den Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist, gilt die Pflicht zur Versicherung. Einen auf den genauen Beihilfesatz abgestimmten Tarif für die verbleibenden Prozent der Krankheitskosten können können alle Personen mit Beihilfeanspruch bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen können über Beihilfeergänzungstarife abgesichert werden.

PKV, GKV und die pauschale Beihilfe

Einige Bundesländer bieten ihren Beamten auch eine sogenannte pauschale Beihilfe an. Der wichtigste Unterschied zur individuellen Beihilfe: Der Dienstherr beteiligt sich nicht mehr an den Krankheitskosten, sondern zahlt stattdessen einen Zuschuss zum Beitrag in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte mit pauschaler Beihilfe benötigen damit einen Versicherungsschutz, der 100 Prozent der Krankheitskosten umfasst. Die Entscheidung für eine Beihilfeart ist endgültig – ein späterer Wechsel von der pauschalen zur individuellen Beihilfe oder umgekehrt ist nicht möglich.

Was gilt für Beamtenanwärter?

Staatsbedienstete können ab dem Tag ihrer Verbeamtung in die Private Krankenversicherung wechseln. Ihr Beitrag ist umso geringer, je jünger sie bei Vertragsbeginn sind. Gleiches gilt auch für ihre beihilfeberechtigten Angehörigen, sofern diese nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Wer neu verbeamtet wird und sich privat versichern möchte, hat zudem – wie auch die Angehörigen – das Recht auf Aufnahme in den Basistarif.

Viele private Krankenversicherer bieten spezielle beihilfekonforme Tarife. Diese sind auf die jeweiligen Beihilfeordnungen des Bundes und der Länder abgestimmt.

PKV-Schutz bei Vorerkrankungen oder Behinderung

Beamte und deren Angehörige erhalten im Rahmen der sogenannten Öffungsaktion einen erleichterten Zugang zur PKV. Die teilnehmenden Versicherer haben sich verpflichtet, niemanden aus Risikogründen abzulehnen, wenn die Bedingungen der Öffnungsaktion erfüllt sind.

Weitere Informationen: www.beamte-in-der-pkv.de

 

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