Position 16. Januar 2026

Die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stammt in weiten Teilen aus den 1980er Jahren und ist völlig veraltet. Für die notwendige Reform haben Ärzteschaft und Private Krankenversicherung der Bundesregierung einen gemeinsamen Entwurf für eine neue GOÄ übergeben.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütungen bei der Behandlung von Privatversicherten und selbstzahlenden Patientinnen und Patienten nicht nur für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die wahlärztliche Behandlung in den Krankenhäusern. Der gemeinsame Entwurf für eine neue GOÄ ist deshalb ein wichtiges Signal der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für eine zukunftsfähige Privatmedizin.

Die Notwendigkeit einer GOÄ-Reform wird von niemandem infrage gestellt. Denn in der derzeit geltenden Verordnung sind viele moderne Untersuchungs- und Therapiemethoden nicht abgebildet. Der gemeinsame Entwurf für eine neue GOÄ aktualisiert und modernisiert das Leistungsverzeichnis umfassend und sieht zugleich einen Mechanismus vor, zukünftige Innovationen zu integrieren. Damit stellt der Entwurf leistungsgerechte Honorare für Ärzte und bezahlbare Beiträge für privat Versicherte langfristig sicher.

Die von PKV und Ärzteschaft vorgelegte Gebührenordnung für Ärzte wird für die Patientinnen und Patienten zahlreiche Vorteile bringen.

Florian Reuther , PKV-Verbandsdirektor

Was ist der Unterschied zwischen alter und neuer GOÄ?

Der gemeinsame Entwurf für eine neue GOÄ bringt klare Vorteile für alle Beteiligten und unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der derzeitigen Verordnung. Vor allem bildet er den aktuellen Stand der medizinischen Versorgung mit transparenteren Regeln ab.

Die neue GOÄ stärkt zudem die ärztliche Zuwendung. Denn das Patientengespräch ist das zentrale Element ärztlichen Handelns und die Basis für beste Behandlungsergebnisse. Im Entwurf der neuen GOÄ wird dies entsprechend bewertet. Damit schafft eine neue GOÄ für alle Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Zudem werden digitale Leistungen wie die Befüllung der elektronischen Patientenakte, telemedizinische Behandlungen oder digitale Gesundheitsanwendungen im Entwurf der neuen Gebüh-renordnung für Ärzte erstmals systematisch dargestellt.

Gleichzeitig wurden bewährte Prinzipien beibehalten und weiterentwickelt: So etwa die Einzelleistungsvergütung, die Therapiefreiheit und der Verzicht auf eine Budgetierung. Diese Elemente sind unverzichtbare Grundlagen einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit.

Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Eine GOÄ-Reform auf dieser Grundlage bringt ein endlich wieder zeitgemäßes Gebührenverzeichnis, sie stärkt die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in allen medizinischen Fachgebieten und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Sie bringt die berechtigten Interessen von Ärztinnen und Ärzten und Kostenträgern in einen fairen Ausgleich.

Dr. Klaus Reinhardt , Präsident der Bundesärztekammer

Warum sollte der GOÄ-Entwurf unverändert umgesetzt werden?

Die neue GOÄ ist ein großer Schritt in ein modernes Gesundheitswesen und ermöglicht eine für alle Seiten faire und transparente Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen. Sie beruht auf einem betriebswirtschaftlichen Ansatz und ist zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern konsentiert, was die Arbeit für den Verordnungsgeber erheblich erleichtert.

Aus der Politik wurde bereits Zustimmung signalisiert: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bereits angekündigt, die neue GOÄ zu prüfen: „Die GOÄ-Reform geht jetzt in die Umsetzung“, sagte sie im November 2025 in einem Interview mit dem Ärzteblatt. Zudem kündigte die Ministerin an, für Mitte 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen.
 

Die Versicherten profitieren mit dem vorliegenden Entwurf einer neuen Gebührenordnung von einer transparenten und nachvollziehbaren Grundlage für die Leistungsabrechnung mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzte. So wird insbesondere die sogenannte sprechende Medizin besser honoriert. Es steht mehr Zeit für Gespräche zur Verfügung, die das Arzt-Patienten-Verhältnis stärken. Zudem sind die Arbeit mit der elektronischen Patientenakte und weitere digitale Leistungen erstmals im Leistungskatalog aufgenommen worden.

Hinzu kommt, dass die neue GOÄ immer auf dem aktuellen Stand der medizinischen Entwicklung gehalten werden soll und so neue Innovationen schnell integrieren kann. Damit wird die heute übliche behelfsmäßige Abrechnung über so genannte Analogziffern weitgehend überflüssig. Die Folge: Rechnungen sind für die Patientinnen und Patienten verständlicher und damit leichter nachvollziehbar.

Die GOÄ ist als staatliche Gebührenordnung ein Wesensmerkmal des freien ärztlichen Berufs. Eine zeitgemäße GOÄ stärkt die ärztliche Freiberuflichkeit, da sie die mit der derzeitigen GOÄ verbundenen Vielzahl praktischer Probleme beseitigt. So sichert sie die Zukunftsfähigkeit der privatärztlichen Behandlung. Gleichzeitig bleiben die Einzelleistungsvergütung, die Therapiefreiheit und der Verzicht auf eine Budgetierung erhalten.

Der von PKV-Verband und Bundesärztekammer erarbeitete Entwurf für eine neue Gebührenordnung bringt deutliche Qualitätsverbesserungen für die Versicherten mit sich. Zugleich sichert der Entwurf eine angemessene Vergütung, die für Patientinnen und Patienten nachvollziehbar ist und Ärztinnen und Ärzte adäquat honoriert. Die Bewertungen im Entwurf der neuen GOÄ beruhen zudem erstmalig auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation. Durch die geplante geänderte Leistungsabrechnungssystematik mit sogenannten Komplexleistungen, Zuschlägen und vielen – auch neuen Gebührennummern – gibt es aber in der Regel keine 1:1 Beziehung zwischen der alten und der neuen GOÄ.

Stimmt die Bundesregierung dem Entwurf der GOÄ in der neuen Form zu, wird dies durch die Änderungen voraussichtlich zu Mehrkosten führen. Für die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen GOÄ ist eine Ausgabensteigerung von bis zu +13,2 Prozent (1,9 Mrd. Euro) vorgesehen.

Ja, in den ersten drei Jahren nach Einführung der neuen GOÄ wird die Ausgabenentwicklung genau beobachtet. In dieser Monitoringphase haben Ärzteschaft und PKV-Verband die Möglichkeit zu prüfen, ob die gemeinsamen Prognosen zutreffen. So verhindern wir, dass es weder zu starken Kostenanstiegen für die Unternehmen und ihre Versicherten noch zu unvorhergesehenen Honorarverlusten für die Ärzte kommt.

Wenn die Entwicklung von den gemeinsamen Erwartungen abweicht, wird eine Gemeinsame Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern den Ursachen für die Über- bzw. Unterschreitung der vereinbarten Annahmen unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums auf den Grund gehen. Die Gemeinsame Kommission formuliert dann Empfehlungen an die Bundesregierung, damit die GOÄ zügig angepasst werden kann.

Eine paritätisch besetzte Gemeinsame Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesärztekammer und der Kostenträger soll der Bundesregierung als Verordnungsgeber einvernehmlich Änderungen an der GOÄ empfehlen, die im Rahmen kontinuierlicher Teilnovellierungen umgesetzt werden sollten. So stellen alle Partner sicher, dass eine neue GOÄ zukunftsorientiert bleibt, denn Innovationen zur Verbesserung der Versorgung können schnell umgesetzt werden.

Wichtig zu wissen: Wann die neue GOÄ in Kraft tritt und ob es Änderungen im Vergleich zu dem jetzt vorliegenden Entwurf geben wird, liegt ausschließlich in der Hand der Bundesregierung. Denn eine neue GOÄ kann nur im Rahmen eines formellen Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Bundesgesundheitsministerin Warken hat bereits angekündigt, bis Mitte 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen. Zwischen dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung durch die Bundesregierung und dem Inkrafttreten kann ebenfalls einige Zeit liegen. Schließlich weicht die Gebührenordnung in ihrer neuen, geplanten Form von der Systematik der derzeit gültigen GOÄ ab. Daher müssen sowohl bei den Rechnungsstellern als auch bei den Versicherungsunternehmen viele Abrechnungsprozesse angepasst werden.

Da die neue Gebührenordnung von der Systematik der aktuellen abweicht, müssen bei den Versicherungsunternehmen die Tarife sowie viele Prozesse angepasst werden. Die Versicherungsunternehmen haben den Weg hin zum nun vorliegenden Entwurf einer neuen GOÄ allerdings über viele Jahre eng begleitet und so bereits ein tiefes Verständnis für die mit der Umstellung verbundenen Herausforderungen. Aber nicht nur technische und mathematische Prozesse müssen verändert werden; auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen Schulungen und Coachings. Deshalb sollte der Verordnungsgeber die GOÄ-Novelle zügig vorantreiben, so dass ausreichend zeitlich Vorlauf für alle Beteiligten zur Umsetzung bleibt.