PKV-Verband: Das Bundesgesundheitsministerium sollte auf der Grundlage des final konsentierten Reformvorschlages zügig die Umsetzung starten.
I. Inhalt des vorgelegten Antrags
Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt aus, dass die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die als Rechtsverordnung der Bundesregierung erlassen wurde, im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 stamme und 1996 lediglich teilnovelliert worden sei. Die alten Gebührenordnungsziffern würden weder Leistungsinhalt und -umfang noch den damit verbundenen Aufwand adäquat abbilden.
Auch die im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die im Jahr 2011 überarbeitet wurde, sei nicht mehr zeitgemäß. Die abrechenbaren Honorare würden nicht mehr den Entwicklungen im zahnärztlichen Bereich entsprechen.
Die Unionsbundestagsfraktion fordert im vorgelegten Antrag, dass die Bundesregierung ihren bisherigen Widerstand gegen die Novellierung von GOÄ und GOZ aufgeben und eine Novellierung in Form von Rechtsverordnungen der Bundesregierung unverzüglich auf den Weg bringen möge. Dabei seien die wesentlichen betroffenen Akteure (insbesondere Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband, Vertreter der Beihilfe) in die Beratungen einzubeziehen und die bereits geleisteten Vorarbeiten maßgeblich zu berücksichtigen. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass für die Zukunft ein Mechanismus etabliert werde, der eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermöglicht.
II. Bewertung
Die gültige Fassung der GOÄ bildet das aktuelle medizinische Leistungsgeschehen weder hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen noch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen adäquat ab, auch wenn die nahezu 30 Jahre unangetastete GOÄ mit wenigen Ausnahmen durchgehend deutlich über dem Vergütungsniveau des jährlich angepassten Gebührensystems der GKV (EBM) liegt, vgl. auch die aktuelle Mehrumsatzstudie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV. Einige Defizite lassen sich mit den in der GOÄ vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten, insbesondere mit der analogen Berechnung in der GOÄ fehlender, selbständiger Leistungen, zwar in Teilen ausgleichen. Dadurch erhöht sich aber zunehmend das Risiko der Intransparenz und Streitanfälligkeit der Abrechnung privater Leistungen. Überdies steht das horizontale Gesamtgefüge der ärztlichen Leistungen nicht mehr im Gleichgewicht. Zunehmend bestehen Diskrepanzen in der Bewertung von ärztlicher Zuwendung und anderen, eher technischen Leistungen.
Vor diesem Hintergrund haben PKV-Verband und Bundesärztekammer gemeinsam ein neues Leistungs- und Preisverzeichnis entwickelt, das den modernen Stand der Medizin abbildet und die ärztliche Zuwendung nachhaltig stärkt. Gesprächs- und Beratungsleistungen werden demnach über alle Fachgruppen hinweg erheblich aufgewertet. Zudem sieht der Entwurf eine Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) vor, durch die eine regelmäßige Anpassung durch den Verordnungsgeber an den Fortschritt der Medizin und die Kostenentwicklungen gewährleistet werden soll.
Die Einigung mit der Bundesärztekammer steht kurz vor dem Abschluss. Das Leistungsverzeichnis und der rechtliche Rahmen sind ausgearbeitet und konsentiert; die nahezu vollständig neu entwickelten Einzelleistungen bilden den gegenwärtigen Stand der Medizin ab. Auch die Gespräche mit der Bundesärztekammer über die Bewertung sind weit fortgeschritten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Ärzte und Versicherten wurden überprüft und angepasst, um den berechtigten Interessen beider Seiten gerecht zu werden. Die Auswirkungen der neuen GOÄ müssen auch für die Patienten, die Beitragszahler und die Träger der Beihilfe finanzierbar sein.
Das Bundesgesundheitsministerium sollte auf der Grundlage des final konsentierten Reformvorschlages zügig die Umsetzung starten.
Im Hinblick auf die GOZ konnten mit der Teilnovellierung im Jahr 2012 zahlreiche Probleme beseitigt werden. Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfeträger von Bund und Ländern haben 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander Rechtsunsicherheiten und weiterhin bestehende Regelungslücken nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte zu beseitigen und um Fortschritte in der Zahnmedizin zu ermöglichen.
Ein Beispiel für die erfolgreiche Arbeit des Beratungsforums, das bereits 62 Beschlüsse gefasst hat, ist die Vereinbarung zur Parodontitistherapie. Die Vereinbarung bringt ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten und ermöglicht insgesamt eine deutlich auskömmlichere Vergütung für die PAR-Behandlung in der Privatzahnmedizin.