Stellungnahme 20. April 2026

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) braucht eine konsequente einnahmeorientierte Ausgabenpolitik. Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze läuft diesem Ziel zuwider. Sie belastet qualifizierte Fachkräfte und Arbeitgeber mit Mehrkosten in Milliardenhöhe und führt zu Steuerausfällen.

Hinweis: Wegen der außerordentlich kurzen Fristsetzung kann sich diese Stellungnahme nur auf ausgewählte Aspekte konzentrieren.

  • Die GKV hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmeproblem. Eine Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist daher richtig: Die Ausgabendynamik muss sich wieder an der Entwicklung der Einnahmen orientieren, um Beitragssätze zu stabilisieren und den Wirtschaftsstandort nicht weiter zu belasten.
  • Problematisch ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die Anhebung wurde von der FinanzKommission Gesundheit explizit nicht vorgeschlagen; sie ist faktisch eine Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und deren Arbeitgeber in Höhe von ca. 4,5 Mrd. Euro. Die Belastung trifft insbesondere zukunftsträchtige Wachstumsbranchen und wird die Lohnnebenkosten weiter spürbar erhöhen. Zudem führt sie zu Steuerausfällen in Höhe von insgesamt 850 Mio. Euro bei Bund, Ländern und Kommunen.
  • Die Verschiebung der Rückzahlung von Darlehen des Bundes ist eine Subvention. Sowohl diese Regelung als auch die außerordentliche Erhöhung der BBG verschleppen einen Teil der notwendigen Strukturreformen und laufen dem Grundsatz einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik zuwider.
  • Die für den Arzneimittelbereich vorgesehenen Maßnahmen sind nicht hinreichend: Sie werden den starken Arzneimittelausgabensteigerungen in GKV und PKV nicht gerecht und bleiben hinter den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit zurück. Insbesondere die Streichung der „Leitplanken“ wird zu Mehrausgaben führen. Es ist zudem ungewiss, ob die neuen Preis-Mengen-Regelungen tatsächlich zu spürbaren Einsparungen führen werden.