Stellungnahme 24. Juni 2026

Der geplante spartenübergreifende Abwicklungsfonds gefährdet die Alterungsrückstellungen der PKV-Versicherten. Diese zweckgebundenen Vorsorgegelder für das Alter dürfen nicht zur Quersubventionierung fachfremder Risiken – wie etwa der Kfz-Versicherung – missbraucht werden.

Der PKV-Verband fordert, das IRRD-Umsetzungsverfahren kurzfristig auszusetzen („Stop the clock“). Der Gesetzentwurf geht vielfach über europäische Vorgaben hinaus; zur Vermeidung von Bürokratie sind daher aus Sicht des PKV-Verbands Änderungen erforderlich:

  • Die Regelungen zum Abwicklungsfonds und dessen Finanzierung gehen deutlich über die verpflichtenden Vorgaben der IRRD hinaus; es droht „Gold-Plating“. Eine Quersubventionierung krisenbehafteter Unternehmen über den Abwicklungsfonds durch Versicherte aus sparten- bzw. sachfernen Bereichen wird als verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt. Die Spartentrennung ist zum Schutz der existentiellen Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zwingend erforderlich.
  • Die Zuständigkeit für die Abwicklung nach dem VAG-E unter Einbindung der Sicherungsfonds sollte weiterhin bei der Versicherungsaufsicht (BaFin) liegen. Die Aufsichtsbehörde verfügt über langjährige Detailkenntnisse der wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung der beaufsichtigten Versicherer.

Der in Deutschland und Europa bereits bestehende Rechts- und Aufsichtsrahmen bietet aus-reichende Gewähr für einen angemessenen Schutz der Beteiligten. Darüber hinausgehende Regulatorik erzeugt Bürokratie, die letztlich über die Prämien der Versicherten finanziert werden muss, ohne dabei den Schutz der Versicherten zu verbessern.