I. Allgemeine Anmerkungen
Die Verlängerung der Regelungen zur digitalen Begutachtung, zur Durchführung von Beratungsbesuchen, zum Entlastungsbetrag, zum Pflegeunterstützungsgeld sowie der Sonderregelungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz wird angesichts der andauernden pandemischen Lage begrüßt und erscheint alternativlos.
Die Flexibilisierung der Durchführung und damit die Möglichkeit der Wiederaufnahme der regulären Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen befürworten wird und ist zudem auch angezeigt. Bedingt durch die notwendige Flexibilisierung ist jedoch eine Aussetzung der Feststellung der Prüflast für den PKV-Prüfdienst erforderlich.
Die Regelungen zum Bundeszuschuss an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung müssen zu einer Entlastung der Versicherten der Sozialen wie auch der Privaten Pflege-Pflichtversicherung führen.