Stellungnahme 19. Mai 2023

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung, Versorgung und Integration von Geflüchteten gehören in den Verantwortungsbereich einer konsistenten Integrationspolitik. Sie sind grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren.

Die Fraktion Die Linke fordert im Antrag „Sprachmittlung in der Pflege und im Gesundheitssystem für alle einführen“ einen Leistungsanspruch auf Sprachmittlung im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, im SGB VI für den Bereich der Rehabilitation sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Gefordert wird eine Aufhebung der Beschränkung der Leistungen gem. Asylbewerberleistungsgesetz auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie die Übernahme aller Kosten für eine Übersetzung in Leichte Sprache, falls keine Abdeckung über das SGB IX besteht. Parallel soll in Zusammenarbeit mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung eine Lösung für Privatversicherte gesucht werden.

Konkret wird ein gesetzlich festgelegter Anspruch auf Sprachmittlung bei notwendigen gesundheitlichen Maßnahmen und Behandlungen, im Bereich der Aufklärung, Beratung, Rehabilitation, Pflege, Gesundheitsförderung und Prävention gefordert. Die hierfür erforderlichen Strukturen sollten bundesweit aufgebaut werden. Hierbei seien regional und bundesweit Pools an Sprachmittlerinnen und -mittlern aufzubauen, die durch telefonische Beratung, Videoberatung oder internetbasierte Angebote ergänzt werden sollten.

Mit dem Antrag sollen Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, die häufig beträchtliche sprachliche Verständigungsschwierigkeiten haben, in gesundheitlichen Angelegenheiten unterstützt werden. Das Ziel ist eine adäquate, gleichberechtigte Teilhabe an der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet sich das Vorhaben, Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung als Bestandteil des SGB V aufzunehmen. Während der Koalitionsvertrag auf medizinisch notwendige Behandlung abstellt, geht der gewünschte Leistungsumfang im Antrag der Fraktion DIE LINKE deutlich weiter; plädiert wird für einen sehr weitgehenden Sprachmittlungsanspruch für die Inanspruchnahme des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens.

Deutschland ist ein Einwanderungsland, in dem etwa 24 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund leben. Etwa 2,7 Mio. Geflüchtete unterschiedlichster Herkunfts- und Sprachräume haben in den letzten zehn Jahren in Deutschland Asyl beantragt. Der Übersetzungsbedarf im medizinischen Bereich ist demzufolge enorm: Eine ältere Erhebung aus 2012 beziffert einen Anteil von bis zu 20 Prozent der Krankenhauspatientinnen und -patienten, bei denen das Sprachniveau für eine gute Kommunikation nicht ausreichte oder deshalb die Behandlung nicht zustande kam. Besonders hoch ist der Bedarf besteht bei psychischen Erkrankungen, denn 40 bis 50 Prozent aller Geflüchteten weisen eine posttraumatische Belastungsstörung auf (PTSD). 

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung, Versorgung und Integration von Geflüchteten gehören aber in den Verantwortungsbereich einer konsistenten Integrationspolitik, die grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Die Sprachmittlung im Gesundheitswesen ist eine dezidiert versicherungsfremde Leistung, die nicht auf die Versichertengemeinschaften der privaten und der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung verlagert werden darf.