Stellungnahme 12. Februar 2026

Fokuslisten für Arzneimittel sind kassenspezifische Positivlisten. Sie sind weder im Interesse der Versicherten noch der einzelnen Kostenträger und schon gar nicht im Interesse der Ärzte. Die PKV lehnt den massiven Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit ab.

  • Selektivverträge bei Arzneimitteln im patentgeschützten Bereich (sog. Fokuslisten) führen zu intransparenten Preisen und schränken die ärztliche Therapiefreiheit zulasten der Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig ein. Sie würden das Risiko von Lieferengpässen verstärken und dadurch die Versorgungssicherheit gefährden.
  • Der mit Pay-for-Performance-Modellen verbundene zusätzliche Aufwand führt zu einer deutlichen Zunahme bürokratischer Prozesse. Bisher gibt es keine überzeugenden Belege dafür, dass der potenzielle finanzielle Nutzen die hohen Transaktionskosten rechtfertigt.
  • Der PKV-Verband befürwortet eine Erweiterung der Preis-Mengen-Regelungen. Dabei sollten auch stationäre Abrechnungsdaten einbezogen werden.