Haben die Versicherten einen Tarif mit Beitragsrückerstattung gewählt, können sie einen Teil ihrer Beiträge vom Versicherungsunternehmen zurückerhalten.

Voraussetzung ist, dass die Versicherten ein Jahr lang keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Das Versicherungsunternehmen spart Verwaltungsaufwand und gibt diesen Vorteil weiter. Häufig steigt die Beitragsrückerstattung, je länger die Leistungsfreiheit dauert. Nach drei Jahren können es beispielsweise vier bis sechs Monatsbeiträge sein. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist vertraglich festgelegt und gilt für den jeweiligen Tarif. Die Versicherung kann also für eine Zahnbehandlung aus einem Zahntarif leisten und dennoch für den eigenständigen ambulanten Tarif Beiträge zurückerstatten, wenn Versicherte dort keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus bieten viele Versicherungsunternehmen eine Beitragsrückerstattung an, wenn die Versicherten nur ein oder zwei Mal im Jahr Rechnungen einreicht. Leiten die Versicherten gar keine Rechnungen weiter, erhalten sie diese Beitragsrückerstattung zusätzlich zu der für Leistungsfreiheit.

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