Eckpunkte zur Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung
1. Fass ohne Boden schließen – Ausgabentreiber entschärfen
Einer der größten Kostentreiber sind die Zuschläge zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen (§ 43c SGB XI). Sie kosten die Beitragszahler und Steuerzahler jährlich acht Milliarden Euro und belasten insbesondere die jüngeren Generationen und deren Arbeitgeber, während gleichzeitig Menschen mit Privatvermögen und ihre Erben davon profitieren. Diese Leistung muss im Umfang reduziert oder zumindest in ihrer Dynamik ausgebremst werden.
Ein weiterer wesentlicher Kostentreiber ist die seit 2017 geltende Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern, muss die Pflegeversicherung ihre Leistungen stärker auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Dazu sollte das Begutachtungsinstrument neu gewichtet und an den ursprünglichen Expertenempfehlungen ausgerichtet werden.
2. Beitragssatz halten – Ausgaben an Einnahmen koppeln
Die Ausgaben der Pflegeversicherung dürfen künftig nicht schneller wachsen als die Einnahmen. Das muss das Leitmotiv für eine faire Reform sein. Alternativ könnten die Leistungsausgaben festgeschrieben werden, wodurch der Beitragssatz sogar sinken würde.
3. Private Vorsorge fördern – Pflegelücke schließen
Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt ein Teilleistungssystem. Zusätzliche Vorsorge ist deshalb notwendig. Aufwendungen zur Absicherung der Pflegelücke sollten zukünftig als Teil der betrieblichen Altersvorsorge im Steuer- und Sozialabgabenrecht berücksichtigt werden – durch Entgeltumwandlung, tarifvertragliche Lösungen oder steuerliche Förderung.