Pressemitteilung 11. Mai 2026

Zur Forderung aus der SPD-Bundestagsfraktion nach Einführung eines Pflegefinanzausgleichs zwischen Sozialer Pflegeversicherung (SPV) und Privater Pflegepflichtversicherung (PPV) erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:

„Ein Finanzausgleich zwischen SPV und PPV ist eine verfassungswidrige Sonderabgabe – und der Einstieg in die Pflege-Bürgerversicherung. Privatversicherte müssten für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zahlen und gleichzeitig für ihre eigene Vorsorge Rücklagen bilden. Das ist völlig inakzeptabel. Wir werden unsere Versicherten schützen, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gerade in diesen turbulenten Zeiten brauchen wir Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass von der Verfassung geschützte Grundrechte nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden. Der Gesetzgeber hat 1994 bewusst zwei getrennte Solidargemeinschaften geschaffen: eine umlagefinanzierte SPV und eine kapitalgedeckte PPV. Nachträgliche Finanztransfers zwischen ihnen sind ein rechtswidriger Eingriff in bestehende Verträge. Jedes Versicherungssystem muss seine Probleme durch echte Reformen selbst lösen, nicht durch Quersubventionierung.

Die unterschiedliche Risikostruktur rechtfertigt keinen verfassungswidrigen Finanzausgleich. Dass die Versichertengemeinschaften unterschiedlich zusammengesetzt sind, folgt aus gesetzlichen Zugangshürden zur Privaten Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen und hat vielen Beschäftigten den Wechsel in die private Absicherung unmöglich gemacht. Sinnvoller wäre es deshalb, die Versicherungspflichtgrenze wieder zu senken. So könnten sich mehr Menschen kapitalgedeckt und zukunftsfest gegen das Pflegerisiko absichern."