Pressemitteilung 02. Juli 2021

Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus, erklären PKV-Verband, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen. Insgesamt werden so rund 70 Mio. zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt. Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen diese Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin vorhalten. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben. Auf diese 141 Kliniken haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um.

„Eine gute Krankenhausversorgung lebt von dem Miteinander von spezialisierter Versorgung einerseits und der flächendeckenden Grundversorgung andererseits. Wir wollen, dass die Menschen überall im Land gut versorgt werden können und ein Krankenhaus der Grundversorgung stets in Reichweite ist. Mit der gezielten Förderung für bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser leisten die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. 

„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung benötigen. In dieser Pandemie hat das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut funktioniert. Aber ein Netzwerk kann nur stabil sein, wenn gerade in ländlichen Regionen die Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunkten des Netzes entstehen. Deshalb sind die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu sichern“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

„Die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung ist ein wichtiger Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PKV setzt sich für die Bewahrung und Fortentwicklung einer gleichwertigen Krankenhausstruktur im Bundesgebiet ein, bei der auch für die Bevölkerung im ländlichen Raum die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet ist. Die für 2022 beschlossene Förderung bedarfsnotwendiger Kliniken ist ein wesentlicher Pfeiler zur Erhaltung einer homogenen Krankenhauslandschaft“, so Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.

Veränderungen zum Vorjahr

Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser sind für 2022 nicht mehr in die Liste aufgenommen worden: Eins davon hat geschlossen, das andere hält die bedarfsnotwendigen Fachabteilungen nicht mehr vor.

Die Liste aller Kliniken, die den Zuschlag erhalten, gibt es auf den Internetseiten vom GKV-Spitzenverband und der DKG.

Pressekontakte:

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG):
Joachim Odenbach; Telefon: 030 398 01 1020 
pressestelle@dkgev.de

GKV-Spitzenverband (GKV-SV): 
Florian Lanz; Telefon: 030 206 288 4201
presse@gkv-spitzenverband.de

Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Stefan Reker; Telefon: 030 - 204589-44
presse@pkv.de