Meldung 21. Juni 2024

Der Bundestag berät über die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Warum sich die PKV für veränderte Rechte bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten einsetzt und wie die Versicherten davon profitieren würden, erklärt Dr. Anke Schlieker, Projektleiterin Gesundheitsversorgung beim PKV-Verband.

Gesundheitsdaten sind ein Schlüssel für eine bessere medizinische Versorgung. Wo kommen sie in der Privaten Krankenversicherung zum Einsatz? 

Privatversicherte reichen ihre Rechnungen bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung ein. Die Versicherungen kennen daher die Diagnosen und Behandlungshistorie ihrer Kundinnen und Kunden. Sie werden häufiger auch um Unterstützung in Gesundheitsfragen gebeten. Dabei kann es zum Beispiel um die Suche nach Ärzten oder Kliniken gehen, wenn die Patienten Schwierigkeiten haben, selbst passende Experten zu finden oder Termine zu bekommen. 

Die Versicherungen wiederum bieten eine Reihe von Gesundheitsservices an. Hierzu zählen Zweitmeinungsangebote, digitale Anwendungen und Screenings, etwa zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Coachings, die sich an chronisch Erkrankte richten, etwa an Diabetespatienten. Damit diese Angebote passgenau sind, ist es natürlich wichtig, dass zuvor der Adressatenkreis eingegrenzt und geprüft wird, welche Vorerkrankungen eventuell vorhanden sind. Das ist es ja auch was die Menschen von uns erwarten, dass sie individuell angesprochen werden und dass die Angebote zu ihrer Lebenssituation passen.  

Aktuell wird den Versicherten der Zugang zu diesen modernen digitalen Gesundheits- und Versorgungsmanagement erschwert. Wo liegen die Probleme?

Das liegt an einer unterschiedlichen Auslegung der rechtlichen Grundlage in den Bundesländern. Je nachdem, wie die Datenschutzbehörde vor Ort das Bundesdatenschutzgesetz auslegt, können proaktive Angebote der PKV-Unternehmen zum Gesundheitsmanagement nur unter restriktiven datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. So kommt es zu der absurden Situation, dass der Sitz des Versicherungsunternehmens darüber entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen Kundinnen und Kunden diese häufig kostenfreien Serviceangebote aus dem Gesundheitsmanagement erhalten können oder nicht.  

Wir wünschen uns im Bundesdatenschutzgesetz eine ausdrückliche Klarstellung, dass PKV-Unternehmen die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Erkennung von Gesundheitsrisiken nutzen dürfen. Damit sind Präventions- und Betreuungsangebote möglich, die maßgeschneidert zum jeweiligen Versicherten passen.

Dr. Anke Schlieker , Projektleiterin Gesundheitsversorgung PKV-Verband

Wie kann die Politik dieses Problem lösen?

Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung hinsichtlich des Umfangs bestehender Datenverarbeitungsbefugnisse im Gesundheitsmanagement für die Unternehmen. Damit wird die Rechtssicherheit erhöht und auch Klarheit für die Landesbehörden geschaffen. Das hilft dann auch, unnötige Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden und entlastet unsere Justiz. Konkret: Wir wünschen uns im Bundesdatenschutzgesetz eine Erweiterung bei den Befugnissen der PKV-Unternehmen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Erkennung von Gesundheitsrisiken sowie das Angebot und die Durchführung von Programmen aus dem Gesundheitsmanagement. In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist dies bereits klar und einheitlich geregelt. Das Gleiche wünschen wir uns nun für die PKV.