Meldung 04. März 2024

Die gemeinsamen Empfehlungen von Bundesärztekammer und PKV-Verband zur Abrechnung von Telemonitoring bei Herzpatienten helfen Ärzten und Patienten: Dank der neuen Therapie werden Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und Klinikeinweisungen vermieden. Zwei Ärzte erläutern die Details.

Video Thumbnail

Dr. Norbert Smetak ist Bundesvorsitzender der niedergelassenen Kardiologen und Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg. Wir haben mit ihm in Berlin gesprochen.

Herr Dr. Smetak, was genau versteht man unter Herzinsuffizienz?

Die typischen Anzeichen sind, dass die Menschen schlecht Luft bekommen, in der Regel auch müde sind und häufig Wassereinlagerungen bekommen. Diese Herzinsuffizienz muss dann weiter diagnostiziert und betreut werden.

Welche Relevanz hat das Krankheitsbild?

Eine sehr große: In der Bundesrepublik gehen wir von circa 2,5 Millionen Patientinnen und Patienten aus; bei den über 40-Jährigen sind es ungefähr 5 Prozent der Bevölkerung.

Wissenschaftlich evaluierte Methode zeigt positive Effekte

Bei Herzinsuffizienz-Patienten kommt auch das Telemonitoring zum Einsatz. Welche Chancen bietet diese Therapie für die Patientinnen und Patienten sowie für die behandelnden Ärzte?

Es gibt zwei große Gruppen: Zum Einen das Telemonitoring bei Patienten, die ein sogenanntes Device haben, also einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator, und Patienten, die mit externen Geräten betreut werden, zum Beispiel einer Waage, einem EKG und einem Blutdruckmessgerät. Diese Geräte senden Daten an ein Telemonitoring-Zentrum. Dort werden sie ausgewertet – und bei Auffälligkeiten mit dem behandelnden Arzt ausgetauscht. Dieser teilt dem System dann mit, dass er den Fall im Blick hat. Das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz ist wissenschaftlich evaluiert und zeigt deutlich positive Effekte im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Niedergelassene Kardiologen, die ihren Herzinsuffizienz-Patienten ein solches Telemonitoring anbieten möchten, müssen investieren. In welchem Umfang?

Die notwendige Software ist mit Entwicklungskosten verbunden, die sich nur lohnen, wenn die Behandlung auch angemessen vergütet wird. Darüber hinaus erfordert das Telemonitoring technische sowie personelle Kapazitäten für die Dauerbetreuung.

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben eine Abrechnungsempfehlung für den Einsatz von Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz vereinbart. Was bedeutet diese Empfehlung für die niedergelassenen Kardiologen?

Diese Empfehlung ist ganz wichtig: Für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bietet sie Sicherheit in der Abrechnung. So ist gewährleistet, dass alle Privatpatientinnen und -patienten, denen diese moderne, wissenschaftlich evaluierte Methode hilft, von ihr profitieren.

Umfassen die Abrechnungsempfehlungen bestimmte medizinische Indikationen?

Ja, in den Empfehlungen wird auf eine spezielle Diagnostik wertgelegt, nämlich bei Patientinnen und Patienten mit einer Ejektionsfraktion des Herzens über 40 Prozent. Dieser Wert gibt an, wie viel Prozent des Bluts das Herz in Ruhe auswerfen kann. Normal sind 60 Prozent aufwärts – bei 40 Prozent ist eine deutliche Herzschwäche vorhanden. Es gibt aber auch schon bei Patientinnen und Patienten mit mehr als 40 Prozent Auswurffraktion durchaus eine Herzschwäche. Wir nennen das diastolische Herzinsuffizienz: die Herzschwäche in der Entspannungsphase des Herzens. Diese Patientinnen und Patienten profitieren genauso vom Telemonitoring, da gibt es jetzt neuere Daten. In der GKV ist das noch nicht hinterlegt – die neuen Abrechnungsempfehlungen von Bundesärztekammer und PKV-Verband berücksichtigen dies aber. Das ist wirklich eine innovative, tolle Leistung.

Informationen für Patientinnen und Patienten

Warum Krankenhausaufenthalte insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit einer Herzinsuffizienz vermieden werden sollten und welche Potenziale des Telemonitoring in der Behandlung bieten kann, erklärt Prof. Dr. Friedrich Köhler vom Deutschen Herzzentrum der Berliner Charité auf dem PKV-Serviceportal.