Der vom PKV-Verband ins Leben gerufene und unabhängig arbeitende Experten-Rat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen hatte das Konzept der Pflege-Plus-Versicherung bereits im Jahr 2023 vorgelegt. Mit ihr ist eine generationengerechte Absicherung der Eigenanteile in der stationären Pflege möglich. Mit Union und SPD ist mittlerweile eine neue Regierung im Amt, die sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, „einer großen Pflegereform“ den Weg zu ebnen. Ideen dafür soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorlegen, die in diesen Tagen startet.
Zum Auftakt dieses Prozesses hat der Experten-Rat sein Konzept auf den neuesten Stand gebracht und die Kosten berechnet, die bei einem Start im Jahr 2026 gelten würden. Die Neuberechnung war notwendig, weil die Kosten der stationären Pflege in der Zwischenzeit gestiegen sind. Damit haben sich auch die pflegebedingten Eigenanteile entsprechend entwickelt.
Die Eckpunkte der Pflege-Plus-Versicherung:
- Einführung einer obligatorischen, kapitalgedeckt finanzierten Zusatzversicherung verknüpft mit einem Annahmezwang für die Versicherungsunternehmen (ohne individuelle Gesundheitsprüfung und ohne Vertriebsprovision). Die Kalkulation enthält eine automatische Dynamisierung zur Inflationssicherung, Kinder sind beitragsfrei versichert, Rentner zahlen nur den halbierten Beitrag.
- Versichert sind die beim Pflegebedürftigen verbleibenden pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim – bis auf einen Selbstbehalt von 10 Prozent.
- Der Beitrag liegt rechnerisch bei rund 44 Euro pro Monat für das Einstiegsalter von 20 Jahren und bei rund 57 Euro für 40-Jährige, davon werden bei Arbeitnehmern jeweils die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt. Rentnerinnen und Rentner würden 32 Euro bezahlen.
Neu ist außerdem, dass Pflege-Plus nicht mehr nur versichertenindividuell, sondern auch als Gruppenversicherung im Rahmen einer betrieblichen Pflegeversicherung funktionieren würde.
Mehr zur Pflege-Plus-Versicherung des Experten-Rats Pflegefinanzen