Meldung 17. Mai 2022

Die Zahl der geförderten Einrichtungen blieb auch in der Pandemie auf Vorjahresniveau. Zum Ausgleich pandemiebedingter Verluste und Mehrbelastungen hat die PKV zusätzliche finanzielle Unterstützung geleistet.

Über 700 ambulante Hospizdienste in Deutschland haben im Jahr 2021 vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine finanzielle Förderung erhalten. Insgesamt erhielten die Einrichtungen 9,8 Millionen Euro. Damit erreicht der Förderbetrag der PKV einen neuen Höchststand. Die ambulanten Hospizdienste leisten Sterbebegleitung von Pati­enten, die keiner Behandlung in einem Krankenhaus oder stationärem Hospiz bedürfen. Diese Aufgabe wird von ent­sprechend ausgebildeten Fachkräften und ehrenamtlichen Helfern wahrge­nommen, die dazu qualifiziert und wei­tergebildet werden.

„Die ambulanten Hospiz­dienste sind ein wesentliches Element in der Hospiz- und Palliativbetreuung und übernehmen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die PKV trägt mit ihrer Förderung dazu bei, die Hospizversorgung in Deutschland zu sichern und auf ein nachhaltiges Fundament zu stellen“, erläutert der medizinische Leiter des PKV-Verbands, Dr. Norbert Loskamp, das Engagement der Branche. Für die finanzielle Förderung der ambulanten Hospizversorgung haben im Jahr 2015 der PKV-Verband und die Hospizverbände auf Bundesebene einen Vertrag geschlossen. Die pauschale Förderung durch die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: So müssen die Dienste unter anderem die Zusammenarbeit mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten oder Ärzten sowie eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nachweisen. 

Unkomplizierte Hilfe in der Corona-Pandemie für ambulante Hospizdienste

Die Corona-Pandemie hat in den letzten zwei Jahren die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland stark belastet. Die ambulanten Einrichtungen hatten besonders im ersten Jahr der Pandemie mit hohen zusätzliche Kosten für Hygienemaßnahmen zu kämpfen. Die gesetzlichen Schutzmaßnahmen haben außerdem zu einem Rückgang der Sterbebegleitung geführt. Um die Hospizversorgung sicherzustellen, haben die Gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband mit den Hospizverbänden eine schnelle und niedrigschwellige Hilfe vereinbart und betroffene Einrichtungen mit zusätzlichen Finanzhilfen für pandemiebedingte Sonderausgaben sowie Mindereinnahmen unterstützt.