Meldung 25. Januar 2023

Der Bundestag berät am Donnerstag über einen Gesetzentwurf, wonach die Unabhängige Patientenberatung künftig von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung bezahlt werden soll. Doch die Spitzenverbände von GKV und PKV wehren sich gegen diese Zwangsfinanzierung zu Lasten ihrer Versicherten.

Aus Sicht von GKV und PKV würde die Bundesregierung damit eine staatliche Aufgabe zu Lasten Dritter finanzieren – was nach Auffassung zahlreicher Experten sogar verfassungswidrig wäre. Denn bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) handelt es sich um eine Einrichtung des Verbraucherschutzes, der eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Deshalb muss auch die Finanzierung gesamtgesellschaftlich aus Steuermitteln erfolgen. Sie darf nicht von den „breiten Schultern“ der Gesamtheit aller Steuerzahler auf die „schmaleren Schultern“ der Beitragszahler in den Krankenversicherungen verlagert werden.

Versicherungsfremde Leistung nicht auf Kosten von Versicherten zahlen

Die Spitzenverbände von GKV und PKV lehnen deshalb eine Finanzierung dieser staatlichen Aufgabe auf Kosten ihrer Versicherten vehement ab. Weil der Gesetzentwurf erklärtermaßen eine größere Unabhängigkeit der Patientenberatung erreichen soll, sieht er eine klare organisatorische Trennung der UPD von den Institutionen der Krankenversicherungen vor. GKV und PKV dürfen nach den Gesetzesplänen keinen Einfluss auf die Tätigkeit der UPD nehmen und nicht einmal die korrekte Verwendung der auf ihre Kosten dort eingezahlten Millionenbeträge prüfen.

Auch deshalb handelt es sich bei der UPD eindeutig um eine versicherungsfremde Leistung. Dagegen gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. In mehreren Anhörungen des Deutschen Bundestages haben davor schon zahlreiche Experten gewarnt. Dass der Gesetzentwurf in dieser Form gegen das Grundgesetz verstößt, ergibt sich auch aus einem Rechtsgutachten im Auftrag des PKV-Verbands. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Uni Bonn, kommt darin zu dem Schluss: Die vorgesehene Finanzierung ist verfassungswidrig – weder PKV noch GKV dürften dazu zwangsweise herangezogen werden. Denn die UPD sei keine Versicherungsleistung, sondern allgemeiner Verbraucherschutz.

PKV prinzipiell zur Fortsetzung ihres freiwilligen UPD-Engagements bereit

Bereits seit 2011 beteiligt sich die Private Krankenversicherung als Teil ihres gesamtgesellschaftlichen Engagements freiwillig an der Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung und wirkt im UPD-Beirat stimmberechtigt mit. Der Beitrag der PKV dient dabei gezielt für die muttersprachliche Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie für eine bessere Gesundheitskompetenz schwer erreichbarer Zielgruppen. Der PKV-Verband hat wiederholt seine Bereitschaft erklärt, auch in Zukunft freiwillig an der Finanzierung der UPD mitzuwirken.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten hat die PKV auch kritisiert, dass die offizielle Begründung des Gesetzentwurfs offenkundige Falschaussagen enthält. Darin behauptet die Bundesregierung, die Privatversicherten hätten angeblich einen Nutzen an der UPD, daher werde auch der Beratungsservice der PKV-Unternehmen entlastet. Diese Schutzbehauptung ist nachweislich falsch.