Mit einer Krankentagegeldversicherung können sich Angestellte und Selbständige, ganz gleich ob gesetzlich oder privat krankenversichert, gegen den Verdienst- oder Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls absichern.
In der Privaten Krankenversicherung sichern Arbeitnehmer und Selbständige die Risiken eines möglichen Einkommensausfalls durch Arbeitsunfähigkeit privat mit einer Krankentagegeldversicherung ab. Dabei werden Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen in den jeweiligen Tarifbedingungen, die der Versicherte mit seiner Versicherung vereinbart, individuell festgelegt. Als Höchstgrenze darf das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist der Ausfall eines Arbeitseinkommens. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt. Erst nach Einstellung dieser Lohnfortzahlung kann das Krankentagegeld zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt werden.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung zunächst von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 Prozent des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt es durchschnittlich bei etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens.
Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2016: 4.237,50 Euro mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis sogar noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Höchstgrenze des Bruttoeinkommens verwendet wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70- / 90-Prozent-Regel angewandt (siehe Tabelle unten).
Durch die Vorgaben besteht zwischen Krankengeld und tatsächlichem Einkommen eine Lücke, die mit steigendem Arbeitseinkommen umso höher ausfällt. Um diese Lücke zu schließen, können gesetzlich Versicherte ebenfalls eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Allerdings gilt auch hier eine Höchstgrenze: Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld den monatlichen Nettoverdienst nicht übersteigen. Die Berechnung des Nettoeinkommens ist tarifabhängig.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die das Krankengeld zwangsläufig bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert haben, können Selbständige wählen, ob sie den Fall der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich
absichern wollen. Eine Pflicht zum Absicherung der Arbeitsunfähigkeit besteht für sie zwar nicht. An dieser Stelle sollten Selbstständige aber selbst bei kleinem Einkommen auf keinen Fall sparen!
Das individuelle Krankengeld kann nur die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung mitteilen. Diese Tabelle gibt allerdings eine Übersicht darüber, wie das Krankengeld in der GKV prinzipiell berechnet wird.
Bruttoeinkommen |
5.500,00 Euro |
4.500,00 Euro |
3.000,00 Euro |
---|---|---|---|
abzüglich |
|
|
|
Lohnsteuer & Solidarzuschlag |
-1.336,06 Euro |
-934,73 Euro |
-463,67 Euro |
Rentenversicherung |
-514,25 Euro |
-420,75 Euro |
-280,50 Euro |
Arbeitslosenversicherung |
-82,50 Euro |
-67,50 Euro |
-45,00 Euro |
Krankenversicherung |
-355,95 Euro |
-355,95 Euro |
-252,00 Euro |
Pflegeversicherung |
-60,38 Euro |
-60,38 Euro |
-42,75 Euro |
Nettoeinkommen |
3.150,86 Euro |
2.660,69 Euro |
1.916,08 Euro |
70% Bruttoeinkommen (max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze) |
2.966,25 Euro |
2.966,25 Euro |
2.100,00 Euro |
90% Nettoeinkommen |
2.835,77 Euro |
2.394,62 Euro |
1.724,47 Euro |
Krankengeld (brutto) |
2.835,77 Euro |
2.394,62 Euro |
1.724,47 Euro |
abzüglich |
|
|
|
Rentenversicherung |
-265,14 Euro |
-223,90 Euro |
-161,24 Euro |
Arbeitslosenversicherung |
-42,54 Euro |
-35,92 Euro |
-25,87 Euro |
Pflegeversicherung |
-40,41 Euro |
-34,12 Euro |
-24,57 Euro |
Monatlich ausgezahltes |
2.487,68 Euro |
2.100,68 Euro |
1.512,79 Euro |
Monatliche Differenz zum Nettoeinkommen |
663,18 Euro |
560,01 Euro |
403,29 Euro |
(Beispiel: Steuerklasse I, kinderlos, GKV-Schutz)