Stellungnahme 10. März 2026

Der PKV-Verband kritisiert, dass die geplante Umsetzung von europäischem Recht zur Sanierung und Abwicklung (IRRD) zu weit geht. Er warnt vor unnötiger Bürokratie und sieht Risiken in neuen Regeln, die Versichertengelder zweckentfremden könnten.

Der PKV-Verband begrüßt den Vorschlag zur Umsetzung der IRRD und der Solvency II-Änderungsrichtlinie. Zum praxisgerechten Gelingen und zur Vermeidung überbordender Bürokratie sollten allerdings insbesondere folgende Modifikationen berücksichtigt werden:

  • Die Regelungen zum Abwicklungsfonds und dessen Finanzierung gehen deutlich über die verpflichtenden Vorgaben der IRRD hinaus. Eine Quersubventionierung krisenbehafteter Unternehmen über den Abwicklungsfonds durch Versicherte aus sparten- bzw. sachfernen Be-reichen ist abzulehnen. Sie begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Gleichzeitig missachtet der Vorschlag die sozialpolitisch notwendige Spartentrennung zum Schutz der existentiellen Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Bei der Überarbeitung sind spartenspezifische Gegebenheiten, wie die Funktion der substitutiven Kranken- und Pflegeversicherung als Kernelement des deutschen Gesundheitswesens, uneingeschränkt zu berücksichtigen.
  • Die Zuständigkeit für die Abwicklung nach dem VAG-E unter Einbindung der Sicherungsfonds sollte weiterhin bei der Versicherungsaufsicht liegen. Die Aufsichtsbehörde verfügt über langjährige Detailkenntnisse der wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung der beaufsichtigten Versicherer. Da zukünftig bereits in der Frühphase einer Krise aufsichtliche Maßnahmen möglich sind, erscheint insoweit ein bruchfreies Vorgehen essenziell. 

Der in Deutschland und Europa bereits bestehende Rechts- und Aufsichtsrahmen bietet ausreichende Gewähr für einen angemessenen Schutz der Beteiligten. Darüber hinausgehende Regulatorik erzeugt Bürokratie, die letztlich über die Prämien der Versicherten finanziert wer-den muss, ohne dabei den Schutz der Versicherten zu verbessern. Mitgliedstaatenwahlrechte sollten entsprechend allenfalls erleichternd ausgeübt und dringend von bürokratielastiger Überregulierung abgesehen werden.