Stellungnahme 29. Juli 2026

Die strukturelle Stärkung der Suizidprävention durch ein zentrales Hilfsangebot wird unterstützt. Es handelt sich um eine Kernaufgabe der staatlichen Fürsorge, die über Steuermittel zu finanzieren ist. Neue bürokratische Einheiten und Regelungen zu Modellvorhaben werden abgelehnt.

  • Der PKV-Verband begrüßt die strukturelle Stärkung der Suizidprävention durch die Schaffung eines zentralen Hilfsangebots. Suizidprävention gehört zu den Kernaufgaben der staatlichen Fürsorgepflicht und ist über Steuermittel zu finanzieren.
  • Es sollten dazu keine neuen bürokratischen Einheiten geschaffen werden. Mit dem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) gibt es eine kompetente Bundesbehörde für die Übernahme der Aufgabe.
  • Die Regelungen zu Modellvorhaben lehnt der PKV-Verband ab. Suizidprävention und der Aufbau von Krisendiensten sind originäre Aufgaben staatlicher Daseinsvorsorge und da-mit gesamtgesellschaftlicher Natur. Ihre Finanzierung über die GKV stellt eine versicherungsfremde Leistung dar, begründet eine ordnungspolitisch bedenkliche Mischfinanzierung und untergräbt die föderale Aufgabenverteilung. Zudem zweckentfremdet § 64f SGB V-E das Instrument der Modellvorhaben, das nach den §§ 63, 64 SGB V der Erprobung medizinisch-organisatorischer Innovationen vorbehalten ist.