Der PKV-Verband begrüßt das DIdG, vor allem die EUDI-Wallet für die GesundheitsID. Kritisiert werden die fehlende Anerkennung digitaler Identitätsnachweise im Geschäftsverkehr sowie eine zu weite Verordnungsermächtigung, die gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen könnte.
- Der Gesetzentwurf zum Digitalen Identitätengesetz (DidG) wird grundsätzlich begrüßt. Vorteile im Gesundheitswesen sind insbesondere die Nutzung der EUDI-Wallet zur rechtssicheren Authentifizierung bei der Anlage der Digitalen Identität im Gesundheitswesen (GesundheitsID).
- Es fehlt jedoch eine rechtliche Klarstellung, dass digitale Identitätsnachweise aus einer zertifizierten Wallet als geeigneter Identitätsnachweis im digitalen Geschäftsverkehr gelten. Eine solche Anerkennungsregelung sollte aufgenommen werden, um eine rasche und rechtssichere Nutzung im privatwirtschaftlichen Kontext zu ermöglichen.
- Die im Entwurf enthaltene Verordnungsermächtigung ist zu weit gefasst, erlaubt potenziell massive Rechtseingriffe bei Marktteilnehmern und verstößt möglicherweise gegen das Bestimmtheitsgebot (Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG) – sie sollte durch abschließende Regelungstatbestände oder zusätzliche Einschränkungen begrenzt werden.