Der PKV-Verband fordert u.a. die Befugnis zur Auswertung von Gesundheitsdaten für Prävention, E-Überweisung für Privatversicherte, Streichung der Einheits-Terminplattform, Herstellerverpflichtung zur TI-Freischaltung sowie gesetzliche Verankerung des PKV-Gesellschafterstatus in der gematik.
- Die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind grundsätzlich begrüßenswert. Zugleich gibt es bei zentralen Regelungen erheblichen Anpassungsbedarf, um die gleichberechtigte Teilhabe Privatversicherter an der digitalen Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
- Dies betrifft fehlende verbindliche Umsetzungsverpflichtungen für EHR-Systemhersteller (European Health Record/ Aktenhersteller), die Prozesse für Privatversicherte bei ePA, E-Rezept und KVNR-Abruf national sicherstellen. Fast alle Praxisverwaltungssysteme der Arzt- und Facharztpraxen sowie die meisten Apothekensoftwaresysteme sind heute nicht in der Lage, ePA’s von Privatversicherten zu befüllen bzw. darauf zuzugreifen oder E-Rezepte digital auszustellen. Die Folge: Die ePA bleibt leer, also nutzlos, und es gibt diverse Systembrüche. Ohne Anpassung laufen die im EHDS verankerten Rechte Privatversicherter ins Leere. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden, damit Arztpraxen und Apotheken diese digitalen Prozesse auch für PKV-Versicherte anbieten können.
- Obwohl mehr Präventions- und Vorsorgeleistungen zum Erhalt der Gesundheit eingefordert werden, dürfen PKV-Unternehmen vorliegende Rechnungs- und Gesundheitsdaten ihrer Versicherten nicht zweckgebunden auswerten und für die Unterbreitung gezielter Serviceangebote nutzen. Während die Befugnisse in der GKV weiter ausgebaut werden, fehlt es für die PKV an einer vergleichbaren Rechtsgrundlage.
- Die Regelungen zur Errichtung einer zentralen Terminbuchungsplattform laufen auf die Abschaffung des Wettbewerbs und Staatsmedizin hinaus. Sie verstoßen gegen Verfassungs- und europäisches Recht und sollten daher ersatzlos gestrichen werden.