Die Neustrukturierung der Notfallversorgung ist erforderlich und wird begrüßt. Die PKV fordert eine einzelfallbezogene Abrechnung überall dort, wo ein Kontakt zum Hilfesuchenden mit Personenidentifikation entsteht. Für gesetzlich und privat Versicherte muss es gleiche Rettungsdienstentgelte geben.
- Die Neustrukturierung der Notfallversorgung ist dringend erforderlich und wird begrüßt. Es sollten bundesweit einheitliche Regelungen angestrebt werden, bei der alle Prozesse und Verfahren von der Notrufabfrage über die Ersteinschätzung der Akutleitstellen bis zur Behandlung in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gut miteinander abgestimmt und vernetzt werden.
- Die Notfallversorgung fällt unter die Fürsorgepflicht des Staates und ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe - zumindest überwiegend - aus Steuermitteln zu finanzieren. Eine Beteiligung der privaten Krankenversicherungsunternehmen sollte nur auf leistungs- und fallbezogener Grundlage erfolgen. Pauschale Strukturfinanzierungen und eine starre Beteiligungsquote von 7 Prozent sind ordnungspolitisch damit nicht vereinbar.
- Um eine rechtssichere und systemgerechte Ausgestaltung zu erreichen, ist eine einzelfallbezogene Abrechnung überall dort erforderlich, wo ein Kontakt zum Hilfesuchenden mit Personenidentifikation entsteht.
Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass es keine unterschiedlichen Rettungsdienstentgelte für gesetzlich und privat Versicherte geben darf. Kosten für Einsätze ohne rettungsdienstlichen Notfall im Sinne des § 30 SGB V dürfen nicht in die Entgeltkalkulation einfließen und sind bundesrechtlich einheitlich auszuweisen.