I. Einleitung

Der Antrag der Fraktion Die LINKE „Unabhängige Patientenberatung Deutschland – Gemeinnützigkeit und Unabhängigkeit wiederherstellen“ fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) künftig dauerhaft von den gem. § 140f SGB V für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen betrieben und aus Steuermitteln finanziert werden soll. Zudem soll der Beirat zu einem „unabhängigen Gremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ umgestaltet werden.

Der Antrag wiederholt viele bereits in der Vergangenheit widerlegte Vorwürfe: Die Vergabe der UPD sei nicht transparent erfolgt und die Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Dazu im Einzelnen:

Ausschreibung und Vergabe: Die europaweite Ausschreibung der Förderung wurde vom GKV-Spitzenverband nach Beratung aller relevanter Unterlagen im Beirat nach § 65b SGB V und gemeinsam mit dem damaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung ergebnisoffen mit dem Ziel eines Qualitätswettbewerbs durchgeführt. Dieses Vergabeverfahren garantierte einen Qualitätswettbewerb, allen Bietern standen gleiche Chancen zu. Der Zuschlag erfolgte nach ausschließlich fachlichen Gesichtspunkten auf das beste Angebot. Seitens des unterlegenen Bieters wurde ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gestellt, mit dem das Verfahren überprüft wurde. Im Ergebnis wurden Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens und die Beauftragung des aktuellen Auftragnehmers bestätigt.

Unabhängigkeit: Unverzichtbare Anforderung war und ist es, dass die Unabhängigkeit des geförderten Beratungsangebots, insbesondere von den Interessen der Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen, jederzeit und uneingeschränkt sichergestellt werden muss. Das Angebot der Sanvartis GmbH sah insoweit detaillierte Regelungen vor. Die Sanvartis GmbH hat – wie im finalen Angebot vorgesehen – eine eigenständige Einrichtung, die gemeinnützige UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH, zur Durchführung der Verbraucher- und Patientenberatung gegründet. Diese hat durch Vertragsbeitritt alle Rechte und Pflichten aus der Fördervereinbarung übernommen und führt die Beratung seit dem 1. Januar 2016 durch.

Die Umsetzung wird extern wissenschaftlich evaluiert. Die begleitende Evaluation der UPD durch die Prognos AG hat das Ziel, den Entwicklungsstand, insbesondere Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu erfassen und im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Leistungsanforderungen zu bewerten. Komplementär zur Evaluation analysiert die Gesellschaft für soziale Unter-nehmensberatung mbH (gsub) als Auditorin alle betrieblichen Prozesse und Bereiche, die für die Neutralität und Unabhängigkeit der UPD relevant sind. Dabei betrachtet sie, inwieweit das bewilligte Konzept in der Realität umgesetzt wird und auch im Laufe des 7-jährigen Auftrags durchgängig aufrechterhalten bleibt. Weiteres Ziel der Audits ist es, Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität einzuleiten und nachzuprüfen.

Sowohl die Evaluation als auch die Auditorin berichten der Patientenbeauftragten der Bundesregierung und dem Beirat, der eine eigenständige Bewertung der Zielerreichung der UPD vornimmt. Weder die Auditorin noch die Prognos AG konnten bisher Anhaltspunkte für Interessenkonflikte, mangelnde Unabhängigkeit oder fehlende Neutralität feststellen.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) steht zu seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Deshalb hat er sich 2011 freiwillig zur Mitfinanzierung der UPD verpflichtet. 2015 wurde der PKV-Fördervertrag mit der neuen UPD gGmbH geschlossen, er gilt verbindlich von 2016 bis 2022.

Der PKV-Verband stellte der UPD entsprechend dem Anteil der Privatversicherten im Jahr 2016 630.000 EUR zur Verfügung. Das entspricht im Verhältnis der Höhe der Fördersumme nach § 65b Abs. 2 SGB V, mit welcher der GKV-Spitzenverband die UPD fördert. In den Jahren 2017 bis 2022 erhöht sich dieser Betrag analog der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV im Vorjahr.

Die privaten Versichertengelder erhält die UPD zusätzlich zu den gesetzlichen Finanzmitteln. Die Mittel der PKV dienen ausschließlich dem Zweck der muttersprachlichen Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund, der Verbesserung der Gesundheitskompetenz schwer erreichbarer Zielgruppen sowie der kultursensiblen Fortbildung der Beraterinnen und Berater der UPD.

II. Zu den Forderungen

1. Dauerhafte Finanzierung, Beauftragung der Patientenorganisationen nach § 140f SGB V

Vorgeschlagene Regelung

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine dauerhafte Finanzierung der UPD vorgesehen wird. Es sollen diejenigen Patientenorganisationen, die nach § 140f SGB V, „mit institutioneller Patientenberatung beschäftigt sind“, als UPD beauftragt werden.

Bewertung

Die vorgeschlagenen Regelungen sind nicht zwingende Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige und unabhängige Beratung. Auch die derzeitigen Regelungen garantieren dies, wie die Evaluation der Prognos AG belegt. Die Zeitspanne von sieben Jahren ermöglicht dabei sowohl der UPD, nachhaltige Strukturen aufzubauen und über einen längeren Zeitraum kontinuierlich zu arbeiten, als auch den Auftraggebern, zeitnah auf neue Anforderungen oder auch Fehlentwicklungen zu reagieren.

Eine dauerhafte Finanzierung hätte allerdings auch Vorteile: Es könnte dadurch eine Kontinuität hinsichtlich des hochqualifizierten Personals hergestellt werden, das sich gegen Ende der Laufzeit erfahrungsgemäß beruflich neu orientiert. Auch könnten Wissensverluste vermieden werden, da der entstandene Wissenspool, für dessen Verbesserung viele Ressourcen eingesetzt wurden, weitergenutzt werden könnte.

Problematisch ist allerdings die Beauftragung der Patientenorganisationen gem. § 140f SGB V. Diese sind, anders als dies der Antrag behauptet, nicht hauptsächlich mit institutioneller Patientenberatung beschäftigt. Inwiefern die in der Patientenbeteiligungsverordnung aufgeführten Verbände und Organisationen in der Lage sein sollen, die Qualität des Angebots gegenüber dem derzeitigen Anbieter zu verbessern, ist nicht nachvollziehbar und wird auch nicht erläutert. Der Vorteil des derzeitigen Auswahlverfahrens besteht gerade in einem Wettbewerb um die besten Beratungslösungen im Interesse der Patienten und Verbraucher.

2. Finanzierung aus Steuermitteln

Vorgeschlagene Regelung

Gefordert wird, dass die Patientenberatung zukünftig aus Steuermitteln finanziert werden soll.

Bewertung

Der PKV-Verband teilt die Einschätzung, dass es sich bei dem Angebot der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren wäre. Problematisch ist allerdings die Begründung, dies sei notwendig, um eine Unabhängigkeit von den Interessen Dritter herzustellen.

Wie bereits dargestellt, kann die Unabhängigkeit der UPD nicht seriös bezweifelt werden. Weder der GKV-Spitzenverband noch der PKV-Verband nehmen Einfluss auf die Inhalte der Beratung. Die Evaluation der Prognos AG belegt regelmäßig die Unabhängigkeit der UPD.

Auch die Begründung, eine Steuerfinanzierung sei für eine Einbeziehung der Privaten Krankenversicherung erforderlich, trägt nicht: Der PKV-Verband beteiligt sich verlässlich entsprechend seinem Versichertenanteil an der Finanzierung der UPD.

3. Neugestaltung des Beirates

Vorgeschlagene Regelung

Gefordert wird, dass der Beirat zu einem unabhängigen Gremium von Wissenschaftlern umgestaltet wird, zu dem Vertreter aus Bundes- und Landespolitik sowie zivilgesellschaftlicher Gruppen beratend hinzugezogen werden.

Bewertung

Der Vorschlag impliziert ein Misstrauen gegenüber dem bisherigen Beirat, das der PKV-Verband ausdrücklich nicht teilt. Bereits heute gehören dem Beirat namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an, die die Arbeit der UPD kritisch-konstruktiv begleiten. Der Beirat ist bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt, was die größtmögliche Neutralität garantiert. Aus Sicht des PKV-Verbandes besteht kein Bedarf für eine Neuausrichtung des Beirates.

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