Stellungnahme 07. Oktober 2026

Die Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht durch zusätzliche Leistungsausweitungen und Vergütungssteigerungen zulasten der Arbeitgeber und Versicherten gefährdet werden.

  • Es ist problematisch, das Beitragsstabilisierungsgesetz wenige Monate nach seiner Verabschiedung wieder abzuschwächen. Ob die für eine Gegenfinanzierung vorgesehenen Maßnahmen die entsprechende Wirksamkeit entfalten, bleibt abzuwarten.
  • Kritisch sind im Bereich der Krankenhausfinanzierung die zusätzlichen Mittel durch Rechnungszuschläge nach dem Gießkannenprinzip. Dadurch wird der notwendige Strukturwandel aufgehalten, Gelegenheitsversorger werden gestärkt, und es werden keinerlei Anreize für Wirtschaftlichkeit, Digitalisierung und Ambulantisierung gesetzt.
  • PKV-Stellungnahme im Detail