Pressemitteilung 13. Oktober 2022

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2023 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2023) vereinbart.

Der PEPP-Entgeltkatalog 2023 wurde auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wie bereits im Vorjahr weitestgehend fortgeschrieben. Neben der Umsetzung punktueller klassifikatorischer Anpassungen wurden die dem aktuellen Katalog zugrundeliegenden Kostenwerte der einzelnen PEPP übernommen. Im Ergebnis haben sich die Bewertungsrelationen der tagesbezogenen Pauschalen geringfügig geändert. In Teilbereichen war die Datengrundlage aus dem Jahr 2021 jedoch ausreichend belastbar, so dass die ergänzenden Tagesentgelte und die bewerteten Zusatzentgelte auf der aktuellen Datenlage neu kalkuliert werden konnten. Eine grundlegende Anpassung der Kalkulationsmethodik zum Ausgleich der Corona-Effekte wie beim DRG-Fallpauschalenkatalog für die Somatik war nicht erforderlich. Gleichzeitig wurden mit der Vereinbarung zum PEPP-System (PEPPV) die Abrechnungsbestimmungen für 2023 sowie die dazugehörigen Kodierrichtlinien für 2023 (DKR-Psych) beschlossen.

Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Kostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.

Hintergrund

Der PEPP-Entgeltkatalog ist ein Bestandteil eines leistungsorientierten, pauschalierenden Vergütungssystems, das über Relativgewichte und einen krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung nicht fallbezogen, sondern tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Der Katalog ist abrufbar unter www.g-drg.de

 

Pressekontakt

GKV-Spitzenverband 
Janka Hegemeister; Telefon: 030 206 288 4201
presse@gkv-spitzenverband.de

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Joachim Odenbach; Telefon: 030 398 01 1020
pressestelle@dkgev.de

Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Stefan Reker; Telefon: 030 204 589 44
presse@pkv.de

 
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vertritt die allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung, der Privaten Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen. Dem PKV-Verband gehören 42 Unternehmen an, bei denen rund 36 Mio. Versicherungen bestehen 8,7 Mio. Menschen sind komplett privat krankenversichert, dazu gibt es mehr als 27 Mio. Zusatzversicherungen.