Der PKV-Verband begrüßt das Anliegen, die Prozesse zur Behandlung der PKV-Beiträge für alle Beteiligten zu digitalisieren und zu entbürokratisieren. Allerdings bestehen Herausforderungen u.a. bei der Ermittlung und Überprüfung der Arbeitgeberschussverpflichtung fort. Hier sollte nachjustiert werden.
- Die Private Kranken- und Pflegeversicherung begrüßt und unterstützt weiterhin das Ziel des Gesetzgebers, die Prozesse zwischen Versicherten, Versicherungsunternehmen, Finanzverwaltung, Arbeitgebern beziehungsweise Dienstherren zu digitalisieren sowie bürokratischen Aufwand und Fehlerquellen bei der (steuerlichen) Behandlung der PKV-Beiträge zu reduzieren.
- Der vorliegende Entwurf lässt die beiden bestehenden (steuerlichen) elektronischen Beitragsmeldeverfahren der PKV – das ELStAM-Verfahren (§ 39 Abs. 4 und 4a EStG) und das BEG-Verfahren (§ 10 Abs. 2b EStG) – grundsätzlich unberührt. Dies ist im Sinne aller Beteiligten zu begrüßen, zumindest bis die aktuelle Einführungsphase des ELStAM-Verfahrens abgeschlossen und die neuen Prozesse in der Praxis etabliert sind.
- Ungeachtet dessen besteht für das ELStAM-Verfahren gesetzgeberischer Nachsteuerungsbedarf, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Allem voran sollte im ELStAM-Verfahren eine verbliebene Digitalisierungslücke geschlossen und die (Papier-)Bescheinigungen der PKV zur Bestätigung der Zuschussfähigkeit des Versicherungsschutzes nach § 257 Abs. 2a S. 2 SGB V bzw. § 61 Abs. 6 SGB XI in den elektronischen Prozess integriert werden.