Vereinfachungen zur Information über die Organspende werden begrüßt. Im Hinblick auf nicht gerichtete anonyme Lebendspenden werden Gefahren gesehen, u.a. eine Zunahme des illegalen Organhandels bei grenzüberschreitenden Spenden.
- Der PKV-Verband begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Information über die Organspende nicht mehr zusammen mit der Beitragsübermittlung nach Einkommensteuergesetz erfolgen muss.
- Die Begutachtung durch die Lebendspendekommission für Überkreuzspenden und anonyme ungerichtete Spenden sollte zum Schutz von Spendern und Empfängern einen bundeseinheitlichen Rahmen bekommen.
- Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Besonders kritisch wird der Einbezug ungerichteter Lebendnierenspenden bewertet, welche in einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes entnommen wurden. Die beabsichtigte Regelung stellt ein Novum in Europa dar und birgt die Gefahr einer Ausweitung einer grenzüberschreitenden Organverteilung sowie des illegalen Organhandels.