Stellungnahme 08. Juni 2026

Die Ziele des Gesetzes und der Ausbau gesicherter Gesundheitsdaten werden begrüßt. Die zustimmungsfreie KVNR-Anlage sichert allen PKV-Versicherten gleichberechtigte Teilhabe an der Digitalisierung. Der Wechsel von Opt-in zu Opt-out und offene Nutzungszwecke gehen aber teils zu weit.

  • Der PKV-Verband begrüßt den Ausbau der Nutzung von gesicherten Gesundheitsdaten im In-teresse einer hohen Versorgungsqualität.
  • Insbesondere begrüßt wird die Regelung zur zustimmungsfreien Anlage der Krankenversichertennummer (KVNR) durch die PKV-Unternehmen. Diese Regelung wird dazu führen, dass künftig jeder PKV-Versicherte und jeder Beihilfeberechtigte über eine eineindeutige KVNR ver-fügt und damit gleichberechtigt von der Digitalisierung und zunehmenden Datenorientierung im Gesundheitswesen profitieren kann.
  • Für Patientinnen und Patienten bringt der Gesetzentwurf tiefgreifende Veränderungen mit sich, etwa bei der Umstellung von der aktiven Einwilligung zur Datennutzung (Opt-in) zur Widerspruchslösung (Opt-out) oder bei nicht abschließend geregelten Zwecken zur Datennutzung. Einige Regelungen sind zu weitgehend und sollten überarbeitet bzw. durch bundesgesetzliche Regelungen gestützt werden.