Zur Übernahme der durch Corona bedingten Mehrkosten und um die hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer einen Vergütungszuschlag abgestimmt und mehrfach verlängert. Diese sogenannte Corona-Hygienepauschale lief nun - wie mit beiden Institutionen vereinbart - am 31. März 2022 aus.
Versicherer erstatten den Zuschlag
Für alle Leistungen, die bis einschließlich 31. März 2022 erbracht wurden, können Ärztinnen und Ärzte noch je Sitzung eine analoge GOÄ-Ziffer abrechnen. Ab dem 1. Januar 2022 ist dies die Ziffer 383 der Gebührenordnung. Sie kann bis zum 2,3-fachen Satz in Anrechnung gebracht werden, das entspricht 4,02 Euro. Diese Abrechnungsempfehlung ist nur bei unmittelbarem, persönlichenmArzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Eine Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes ist nicht möglich.
Auch Zahnärzte können für ihre bis einschlileßlich 31. März 2022 erbrachten Leistungen die Ziffer 383 GOÄ analog entsprechend anwenden.
Privatversicherte, die eine (Zahn-) Arztrechnung mit diesen Positionen bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen, bekommen die Pauschale im versicherten Umfang erstattet.
Dauerhafte Regelung zu Videosprechstunden in der Psychotherapie
Die bisher in der Corona-Pandemie geltende Vereinbarung rund um die Erbringung von telemedizinischen Leistungen in der Psychotherapie ist zum 1. Januar 2022 durch eine dauerhafte Lösung ersetzt worden: Der PKV-Verband hat dafür mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart. Die neuen Möglichkeiten der Telemedizin, die jetzt immer stärker gefragt sind, belegen einmal mehr die Rolle der PKV als Türöffner für Innovationen. Schon vor Jahren gehörte die PKV zu den Unterstützern der ersten Stunde. Dadurch konnte die Telemedizin in Deutschland Fuß fassen und Strukturen aufbauen, die jetzt auch den gesetzlich Versicherten zu Gute kommt.