Rückkehr aus einem Risikogebiet außerhalb von Deutschland
Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich seit dem 8. November über eine digitale Einreiseanmeldung anmelden. Einreisende müssen sich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne).
Aktuell besteht in vielen Bundesländern keine Pflicht, einen Corona-Test zu machen. Eine Testpflicht besteht jedoch zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen. Seit dem 11. Januar gilt eine Testpflicht nun in allen Bundesländern. Einreisende müssen dann nicht wie bisher nur auf Anforderung der zuständigen Behörde einen Testnachweis vorlegen, sondern sich 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach Einreise testen lassen. Die Einreisenden müssen die Kosten dafür selbst tragen.
Trotz Testpflicht besteht (mit Ausnahme in NRW) weiterhin eine 10-tägige Quarantänepflicht. Mit einem negativen Testergebnis kann die Dauer der Quarantäne reduziert werden. Ein Corona-Test, der die Quarantäne verkürzen kann, kann frühestens 5 Tage nach Einreise durchgeführt werden. Sollten trotz negativem Corona-Test binnen 10 Tagen nach der Einreise Covid-19-typische Symptome auftreten, muss das Gesundheitsamt sofort benachrichtigt werden.
Sonderregelung für Reiserückkehrer aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Südafrika: Diese müssen nun bundesweit bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Rückkehr aus einem Risikogebiet innerhalb von Deutschland
Zeitweise hatten Rückkehrer aus innerdeutschen Risikogebieten einen Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest. Seit dem 2. Dezember 2020 besteht dieser Anspruch nicht mehr.