Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und den Verband der Privaten Krankenversicherung mit seinem Prüfdienst durchgeführt werden. Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen den Prüfdienst der PKV mit 10 Prozent der jährlich anfallenden Prüfungen der ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Dies entspricht in etwa dem Anteil der privat Vollversicherten an der Bevölkerung. Welche Einrichtungen in Deutschland der Prüfdienst aufsucht, wird jährlich mittels Zufallsverfahren ermittelt.