2. März 2021 – Für den genannten Personenkreis bedeutet das:
- Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
- Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
Wichtig ist, dass interessierte Personen einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. März bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen stellen.
Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“