Insgesamt werden so rund 50 Mio. Euro verteilt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um.
„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende und gut funktionierende Krankenhausversorgung ist. Die Sicherstellungszuschläge leisten dabei einen Beitrag, die notwendigen Vorhaltungen zu finanzieren und müssen zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
Dazu ergänzt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Von unserer Entscheidung profitieren viele Menschen auf dem Land ganz direkt. Sie werden ein Krankenhaus für die Grundversorgung in ihrer Nähe haben, das auf jeden Fall die Abteilungen Innere Medizin sowie Chirurgie und/oder Geburtshilfe bereitstellt. Die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung ist und bleibt für uns zentral.“
Als positiven Impuls wertet auch Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, die Vereinbarung: „Zu guten Lebensbedingungen im ländlichen Raum gehört auch die schnelle Erreichbarkeit einer Krankenhausbehandlung, die mit dieser Fördermaßnahme unterstützt wird.“