13.04.2021 - Dabei muss die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 640 Millionen Euro sowie die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) 44 Millionen Euro jährlich vorab an den Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung zahlen. Der Rechnungshof bemängelt, dass diese Pauschalen ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Finanzbedarf zu leisten sind.

Nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung wurden von den eingezahlten 88 Millionen Euro der PPV in den Jahren 2019 und 2020 nur rund 10,3 Millionen Euro für den gesetzlich vorgesehenen Zweck verwendet. Von den durch die GKV eingezahlten rund 1,3 Milliarden Euro war noch circa 1 Milliarde Euro ungenutzt. Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert nun die anteilige Rückzahlung der bisher nicht abgerufenen Fördergelder an die GKV und die PPV. Dadurch soll auch vermieden werden, dass die nicht abgerufenen Fördergelder entgegen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung anderweitig genutzt werden. Kritik übte auch Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, in der FAZ:

So darf man mit dem Geld der Versicherten nicht umgehen, erst recht nicht in Zeiten, in denen sie aufgrund der Demografie ohnehin schon stark belastet sind.

Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler , FAZ vom 13. April 2021

Der PKV-Verband teilt die Kritik des Bundesrechnungshofs: „Auf Kosten der Versicherten hohe Millionenbeträge zu kassieren, die dann gar nicht benötigt werden, ist nicht länger vertretbar", sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Er legte zugleich einen konkreten Vorschlag für die vom Rechnungshof geforderte gesetzliche Neuregelung vor: „Jede neue Pflegestelle aus dem Förderprogramm wird über einen direkten Vergütungszuschlag durch die Pflegeversicherung gezahlt. Dann liegen keine Versichertengelder ungenutzt herum.

Dafür gibt es bereits funktionierende Vorbilder bei der Finanzierung der zusätzlichen Betreuung und der zusätzlichen Pflegehilfskräfte (§§ 84 und 85 SGB XI). Damit würden die Finanzierungsverfahren für zusätzliches Personal vereinheitlicht und auch die Anforderungen des Rechnungshofs erfüllt. Zudem würde der bürokratische Aufwand für die Pflegeeinrichtungen und die Pflegeversicherungen deutlich verringert. Eine Finanzierung über konkrete Zuschläge im Einzelfall brächte auch den Verbrauchern eine bessere Transparenz über die wirklichen Kosten der Pflege.