Meldung

Bislang ist den rein privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte die Corona-Impfung ihrer Patienten aus rechtlichen Gründen noch verwehrt. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun eine Änderung der Impfverordnung zugesagt.

05.05.2021 - Der Ausschluss von Privatärztinnen und -ärzten aus der Corona-Impfkampagne hat für viel Unmut bei den betroffenen Medizinern und ihren Patienten gesorgt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte seine Entscheidung unter anderem mit der fehlenden Infrastruktur zur Dokumentation der Impffortschrittes im Monitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) begründet. Nun gibt es gute Nachrichten für die Betroffenen: Ärztinnen und Ärzte mit einer rein privatärztlichen Praxis sollen sich spätestens Anfang Juni am deutschen Covid-19-Impfprogramm beteiligen können.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium haben der Privatärztliche Bundesverband (PBV) und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) einen eigenen Verfahrensweg für die technische Anbindung an das RKI entwickelt. Das Ministerium habe zugesagt, in den nächsten Wochen das technische Verfahren zuzulassen und die Impfverordnung entsprechend anzupassen.

Der PKV-Verband begrüßt die Einbeziehung der Privatärzte in die Impfkampagne

Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt die Ankündigung des Gesundheitsministeriums: „Die Aufnahme der Privatärzte in das Impfprogramm ist ein weiterer Schritt für eine erfolgreiche Impfkampagne. Bei wachsender Verfügbarkeit von Impfstoff sollten möglichst viele Ärzte gleichberechtigt in das Impfprogramm aufgenommen werden, zumal wenn sie als Hausärzte von Privatversicherten fungieren. Insbesondere chronisch kranke Privatversicherte sollten nach Möglichkeit bei der Impfung von ihren vertrauten Haus- und Fachärzten betreut werden können.“

Bis zur Anpassung der Impfverordnung können sich alle interessierten Ärztinnen und Ärzten über das Portal „www.privat-impft-mit.de“ registrieren. Zur Authentifizierung ist eine Bescheinigung der Landesärztekammer über die Niederlassung ohne kassenärztliche Zulassung notwendig. Diese Voranmeldung dient auch der Abschätzung des voraussichtlichen Impfstoffbedarfs.

Weitere Informationen für Privatärzte: www.privat-impft-mit.de