Meldung

Das unabgestimmte Vorgehen des Berliner Senats bei der Information über Impftermine für Personen mit chronischen Erkrankungen hat viel Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern ausgelöst.

12.03.2021 – Die Berliner Gesundheitsverwaltung hat angekündigt, die Impfeinladung für die priorisierte Risikogruppe der chronisch kranken Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 18 und 70 Jahren - und mittlerweile auch für Jüngere - durch die Kassenärztliche Vereinigung zu versenden. Die Pläne der Landesverwaltung führten unter anderem dazu, dass die privatversicherten Berliner nicht berücksichtigt wurden – also auch die große Mehrheit der Landesbeamten. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat das Bundesgesundheitsministerium und den Berliner Senat auf diese Ungereimtheiten hingewiesen und eine Lösung gefordert, die der Fürsorgepflicht der Regierung für alle Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.

Impfeinladungen für chronisch kranke Privatversicherte in Berlin: Senat will mit Hotline helfen

Inzwischen hat die Senatsverwaltung eine Lösung für Privatversicherte bekannt gegeben. Sie können nun telefonisch bei der Berliner Impfhotline (030/9028-2200) die Zusendung eines sogenannten Impfcodes beantragen. Dafür müssen sie ihre Impfberechtigung durch ein ärztliches Attest nachweisen. Der Impfcode ist Voraussetzung, um einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen zu können. Nachdem die Impfhotline zunächst allerdings weder den Versand der Impfcodes ermöglichen noch Auskunft darüber geben konnte, wann das Verfahren einsatzbereit sein wird, scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen. Mittlerweile nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline offenbar die Daten der betroffenen Privatpatienten auf. Auf dieser Basis will die Senatsverwaltung für Gesundheit den impfberechtigten Personen ein Einladungsschreiben mit einem Impfcode zukommen lassen.

"Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung wird verletzt."

Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, kritisierte den Berliner Sonderweg: „Das Vorpreschen des Berliner Senats, bei der Information der Menschen über ihre Impftermine eine abweichende Lösung zu versuchen, ist unzulänglich. Damit wird der Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger grob verletzt.“ Die Länder sollten stattdessen ein einheitliches, für alle praktikables Vorgehen vereinbaren. Die Private Krankenversicherung sei bereit, gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung bestmöglich zu einer Information aller Versicherten beizutragen.