26.03.2020 - Die Kliniken sollen deshalb dabei unterstützt werden, die notwendigen Kapazitäten bereitzustellen und finanzielle Ausfälle abzufedern. Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz erhalten sie unter anderem einen Ausgleich für verschobene planbare Operationen, Boni für Intensivbetten, Zuschläge für Schutzausrüstungen und weitere finanzielle Unterstützungen. An den Kosten dafür beteiligt sich die PKV entsprechend ihrem Versichertenanteil mit 290 Millionen Euro.
Wichtiger denn je ist angesichts der aktuellen Lage aber auch eine zügige Rechnungsbegleichung. Die Private Krankenversicherung stellt dies durch eine schnelle Direktabrechnung sicher. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhäuser am elektronischen Rechnungsdatenaustausch teilnehmen.
Das Verfahren ermöglicht eine elektronische Direktabrechnung zwischen den Krankenhäusern und den Versicherungsunternehmen. Damit löst es das bewährte Klinikcard-Verfahren nach und nach ab. Das bringt Vorteile für alle Beteiligten: Die Patienten müssen sich nicht um die Abrechnung kümmern, die Versicherungsunternehmen haben weniger Verwaltungsaufwand und die Kliniken bekommen schneller ihr Geld. Bei einer fehlerfreien Rechnung ist das Geld in der Regel innerhalb weniger Tage auf dem Konto des Krankenhauses.
Eigentlich ist der elektronische Datenaustausch für die Abrechnung von Privatpatienten schon seit dem 1. Januar 2013 Pflicht für die rund 2.000 Akutkrankenhäuser. Für eine entsprechende Änderung im Krankenhausfinanzierungsgesetz hatte sich damals nicht zuletzt der PKV-Verband eingesetzt. Bis dahin war eine entsprechende Regelung nur für gesetzlich Versicherte vorgesehen. Gleichwohl nutzen bisher nur rund 80 Prozent der Häuser dieses Verfahren bei Privatversicherten.
Dabei ist die Teilnahme nicht sonderlich kompliziert: Die Krankenhäuser müssen zunächst der Rahmenvereinbarung beitreten, die der PKV-Verband mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossen hat. Anschließend müssen sie die entsprechende Software anschaffen und an einem Testlauf teilnehmen. Eine gute Lösung für Krankenhäuser und Versicherte, zu jeder Zeit.