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Die Private Krankenversicherung beteiligt sich auf freiwilliger Basis solidarisch an den gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Ärzte-Weiterbildung. Damit beugen Gesetzliche und Private Krankenversicherung gemeinsam dem Mangel an Allgemeinmedizinern und dem Facharztmangel auf dem Land vor.

07.05.2020 - Die Prognose ist düster: Laut einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben niedergelassene Hausärzte zunehmend Schwierigkeiten, Nachfolger für ihre Praxen zu finden. Berechnungen zufolge werden bis 2030 mehr als 10.500 Allgemeinmediziner fehlen.

Um diesem Mangel vorzubeugen, hat der Gesetzgeber Ärzteschaft und Kostenträger zur Förderung der hausärztlichen Weiterbildung verpflichtet: Entsprechend dem "GKV-Versorgungsstärkungsgesetz" aus dem Jahr 2015 sind die "Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung verpflichtet, die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen zugelassener Ärzte und zugelassener medizinischer Versorgungszentren zu fördern" (§75a SGB V. Die Grundlage der Fördermaßnahmen hatte schon vor 20 Jahren das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz im Jahr 1999 gelegt.

Wie viele Nachwuchs-Ärzte konkret gefördert werden, legt das Versorgungstärkungsgesetz ebenfalls fest: mindestens 7.500 Vollzeitstellen in der Allgemeinmedizin und zusätzlich 2.000 Stellen für ambulant grundversorgende Fachärzte. Welche Fächer das sind, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen vor Ort je nach regionalem Bedarf fest. Laut einer zwischen Ärzten und Kostenträgern geschlossenen Vereinbarung ist insbesondere der Bedarf an gynäkologischer und augenärztlicher Weiterbildung zu prüfen. Es müssen außerdem mindestens 250 Kinder- und Jugendärzte unter den geförderten Stellen sein.

Die geförderten Nachwuchs-Ärzte erhalten einen Aufschlag von bis zu 5.000 Euro auf ihr Gehalt. Damit sollen sie zur Wahl der jeweiligen Fachrichtung motiviert werden. Die Hälfte des Geldes übernimmt die Ärzteschaft, die andere Hälfte die Kostenträger GKV und PKV. Auch die Weiterbildungsphasen im Krankenhaus innerhalb einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung fallen unter die Förderung.

Wie sich die PKV an der Weiterbildung beteiligt

Die Beteiligung der PKV an den Maßnahmen ist laut Gesetz freiwillig. Aus gesellschaftlicher Verantwortung hat sich die Private Krankenversicherung aber seit Einführung der Förderung im Jahr 1999 entsprechend ihrem Versichertenanteil an den Kosten beteiligt.

Das Engagement der PKV geht dabei deutlich über das reine Überweisen von Geld hinaus. Auch inhaltlich bringt sich die PKV in die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen mit ein:

"Gemeinsam legen wir mit der Selbstverwaltung regelmäßig neu fest, wie die Qualität sichergestellt wird und die Effekte der Fördergelder evaluiert werden", erläutert der medizinische Leiter im PKV-Verband, Dr. Norbert Loskamp. So soll unter anderem über die Zeit hinweg untersucht werden, wie viele der geförderten Mediziner und Medizinerinnen später wirklich als Niedergelassene im jeweiligen Fachgebiet arbeiten.

Und noch in weiteren Aspekten der Weiterbildung bringt sich die PKV mit ein: Über die regelmäßige Aktualisierung der Förderverträge zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern hinaus ist der PKV-Verband unter anderem auch an der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die sogenannten Kompetenzzentren Weiterbildung beteiligt. Damit trägt die PKV direkt zur Qualitätsförderung der haus- und fachärztlichen Weiterbildung bei.

Die Kompetenzzentren Weiterbildung wurden im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ins Leben gerufen und ab 2016 in den kassenärztlichen Bezirken eingeführt. Sie bieten wissenschaftlich fundierte, spezielle Weiterbildungs- und Mentorenprogramme für die Nachwuchs-Ärzte und deren Ausbilder an – beispielsweise um die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten zu verbessern. Der jüngsten Evaluation aus dem Jahr 2018 zufolge haben knapp 1.800 Mediziner in Weiterbildung sowie 600 Weiterbilder und Weiterbilderinnen durchgängig an diesen Angeboten teilgenommen.