07.05.2020 - Die Prognose ist düster: Laut einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben niedergelassene Hausärzte zunehmend Schwierigkeiten, Nachfolger für ihre Praxen zu finden. Berechnungen zufolge werden bis 2030 mehr als 10.500 Allgemeinmediziner fehlen.
Um diesem Mangel vorzubeugen, hat der Gesetzgeber Ärzteschaft und Kostenträger zur Förderung der hausärztlichen Weiterbildung verpflichtet: Entsprechend dem "GKV-Versorgungsstärkungsgesetz" aus dem Jahr 2015 sind die "Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung verpflichtet, die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen zugelassener Ärzte und zugelassener medizinischer Versorgungszentren zu fördern" (§75a SGB V. Die Grundlage der Fördermaßnahmen hatte schon vor 20 Jahren das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz im Jahr 1999 gelegt.
Wie viele Nachwuchs-Ärzte konkret gefördert werden, legt das Versorgungstärkungsgesetz ebenfalls fest: mindestens 7.500 Vollzeitstellen in der Allgemeinmedizin und zusätzlich 2.000 Stellen für ambulant grundversorgende Fachärzte. Welche Fächer das sind, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen vor Ort je nach regionalem Bedarf fest. Laut einer zwischen Ärzten und Kostenträgern geschlossenen Vereinbarung ist insbesondere der Bedarf an gynäkologischer und augenärztlicher Weiterbildung zu prüfen. Es müssen außerdem mindestens 250 Kinder- und Jugendärzte unter den geförderten Stellen sein.
Die geförderten Nachwuchs-Ärzte erhalten einen Aufschlag von bis zu 5.000 Euro auf ihr Gehalt. Damit sollen sie zur Wahl der jeweiligen Fachrichtung motiviert werden. Die Hälfte des Geldes übernimmt die Ärzteschaft, die andere Hälfte die Kostenträger GKV und PKV. Auch die Weiterbildungsphasen im Krankenhaus innerhalb einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung fallen unter die Förderung.